So hoch sollte die Absicherung der Einrichtung sein
Eine Hausratversicherung ist für Eigenheimbesitzer wichtig. Ist die Deckungssumme zu niedrig kalkuliert, bleiben sie aber auf vielen Kosten sitzen.
(dpa) Eine Hausratversicherung bietet Schutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Versichert sind alle Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu gehört auch zu Hause aufbewahrtes Bargeld bis zu einer gewissen Höhe. „Die Höhe des Beitrages ist von der Versicherungssumme und dem Deckungsumfang abhängig“, erklärt Harald Peschken, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater. Insbesondere beim
Festsetzen der Versicherungssumme bestehe allerdings die Gefahr, zu niedrig zu greifen und im Schadensfall zu wenig herauszubekommen.
Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist der Höchstbetrag, für den die Versicherung bei Eintritt eines Schadens einsteht. Versicherte können sie selbst bestimmen. „Man sollte eine Versicherungssumme wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht“, erklärt Michael Wortberg, Referent für Versicherungsfragen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sonst laufe man Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder in einem Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.
Die passende Deckungssumme können Versicherte entweder anhand der Wiederbeschaffungspreise des gesamten Hausrates selbst ermitteln, oder eine pauschale Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche vereinbaren. Die Summe selbst zu ermitteln, empfehle sich vor allem, wenn Versicherte wertvolle Vermögensgegenstände besitzen, für deren Wiederbeschaffung die Quadratmeterpauschale nicht ausreichen würde. Bevor Verbraucher
sich für eine der beiden Optionen entscheidet, empfiehlt Versicherungsberater Peschken genau aufzulisten, was es kosten würde, die vorhandenen Haushaltsgegenstände wiederzubeschaffen. Wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats sei, dann sei man unterversichert. Ist das der Fall, ersetzt die Versicherung nur einen Teil des Schadens. Es wird prozentual nur der Anteil des Schadens übernommen, den die Versicherungssumme vom tatsächlichen Wert des Hausrates ausmacht. „Wenn die Versicherungssumme nur 50 Prozent des Wertes ausmacht, den die Haushaltsgegenstände haben, dann wird vom tatsächlichen Schaden eben auch nur die Hälfte übernommen – egal, ob er geringer ist als die Versicherungssumme“, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
Experten empfehlen daher oft, pauschal eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu veranschlagen. In solchen Fällen verzichten Versicherer in der Regel auf Prüfung und Anrechnung einer Unterversicherung, erklärt Thomas Saar, Spezialist für Versicherungen beim Finanzvertrieb Dr. Klein. Schweda ergänzt: „Wird eine individuelle Versicherungssumme vereinbart, ist ein solcher Unterversicherungsverzicht meist nicht automatisch im Vertrag enthalten.“Er rät Verbrauchern, in einem solchen Fall bei ihrem Hausratversicherer zu erfragen, wie das im konkreten Fall geregelt ist. „Sobald man sich höherwertige Gegenstände anschafft, sollte man eine Anpassung vornehmen“, rät Schweda.