Zweifel am Gesetz gegen Hass im Netz
(dpa) Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat einem Bericht zufolge Zweifel, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet verfassungsgerecht ist. In einem 27-seitigen Gutachten heißt es nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, einige Befugnisse zu Übermittlung und Abruf sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften. Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum von Nutzern sei ein Eingriff in Grundrechte.