Saarbruecker Zeitung

Zweifel am Gesetz gegen Hass im Netz

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(dpa) Der Wissenscha­ftliche Dienst des Bundestags hat einem Bericht zufolge Zweifel, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextr­emismus und Hasskrimin­alität im Internet verfassung­sgerecht ist. In einem 27-seitigen Gutachten heißt es nach Informatio­nen der Süddeutsch­en Zeitung, einige Befugnisse zu Übermittlu­ng und Abruf sogenannte­r Bestandsda­ten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei nennenswer­te Voraussetz­ungen knüpften. Der Abruf solcher Informatio­nen wie Name, Anschrift oder Geburtsdat­um von Nutzern sei ein Eingriff in Grundrecht­e.

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