Gutachter haben Zweifel am Gesetz gegen Hass im Netz
(dpa) Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat einem Bericht zufolge Zweifel, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet verfassungsgerecht ist. Die Abrufe sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei Voraussetzungen knüpften. Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum sei ein Eingriff in Grundrechte. Netzwerke wie
Facebook sollen Veröffentlichungen etwa mit Volksverhetzung oder Mordund Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen die sozialen Netzwerke auch IP-Adressen weitergeben.