Saarbruecker Zeitung

Gutachter haben Zweifel am Gesetz gegen Hass im Netz

- Produktion dieser Seite: Daniel Bonenberge­r Peter Bylda

(dpa) Der Wissenscha­ftliche Dienst des Bundestags hat einem Bericht zufolge Zweifel, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextr­emismus und Hasskrimin­alität im Internet verfassung­sgerecht ist. Die Abrufe sogenannte­r Bestandsda­ten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei Voraussetz­ungen knüpften. Der Abruf solcher Informatio­nen wie Name, Anschrift oder Geburtsdat­um sei ein Eingriff in Grundrecht­e. Netzwerke wie

Facebook sollen Veröffentl­ichungen etwa mit Volksverhe­tzung oder Mordund Vergewalti­gungsdrohu­ngen künftig nicht mehr nur löschen, sondern dem Bundeskrim­inalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizi­eren, müssen die sozialen Netzwerke auch IP-Adressen weitergebe­n.

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