Wann Ferienwohnungen Verlust machen dürfen
(wbü) Finanzämter prüfen, ob die Auslastung einer vermieteten Ferienwohnung ausreichend ist, um die erzielten Verluste anzuerkennen. Dabei wird die individuelle Vermietungszeit mit der ortsüblichen verglichen. Liegt die Auslastung der vermieteten Ferienwohnung um mehr als 25 Prozent unterhalb des Durchschnitts, so muss das Finanzamt die Verluste nicht anerkennen. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es darum, welche statistischen Werte für diese Berechnung herangezogen werden dürfen. Der Vermieter legte eine behördliche Statistik über die Belegung aller Unterkünfte aus seiner Region vor, aus der die Hotels herausgerechnet waren. Das Gericht erkannte das als Bemessungsgrundlage an (BFH, IX R 33/19).