Saarbruecker Zeitung

Fällt der Lift aus, darf die Miete gemindert werden

- Produktion dieser Seite: David Seel Thomas Sponticcia

(wbü) Ist der Fahrstuhl in einem Mietshaus defekt, so muss der Vermieter umgehend für die Reparatur sorgen. Andernfall­s können Mieter die Miete für die Zeit des Ausfalls mindern. Das Amtsgerich­t Berlin-Mitte hat klargestel­lt, dass der Vermieter nicht auf anstehende Modernisie­rungsmaßna­hmen verweisen kann, wenn noch gar nicht feststeht, wann diese starten oder abgeschlos­sen sein sollen. Die Höhe der Minderung richtet sich dabei unter anderem nach dem Stockwerk, in dem die Wohnung liegt (AmG Berlin-Mitte, 10 C 104/19).

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