Fällt der Lift aus, darf die Miete gemindert werden
(wbü) Ist der Fahrstuhl in einem Mietshaus defekt, so muss der Vermieter umgehend für die Reparatur sorgen. Andernfalls können Mieter die Miete für die Zeit des Ausfalls mindern. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat klargestellt, dass der Vermieter nicht auf anstehende Modernisierungsmaßnahmen verweisen kann, wenn noch gar nicht feststeht, wann diese starten oder abgeschlossen sein sollen. Die Höhe der Minderung richtet sich dabei unter anderem nach dem Stockwerk, in dem die Wohnung liegt (AmG Berlin-Mitte, 10 C 104/19).