Zwischenablesung zahlt der Vermieter
(dpa) Zwischenablesungen des Versorgers bei einem Mieterwechsel darf der Vermieter nicht auf den ausziehenden Mieter umlegen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltsverein mit Blick auf eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig (Az.: 8 O 1620/18).