Saarbruecker Zeitung

Corona: Elternteil darf Reise verbieten

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(dpa) Ein Elternteil darf sein Veto einlegen, wenn das andere mit den Kindern während der Corona-Pandemie mit dem Flugzeug verreisen möchte. Zu diesem Urteil kam das Oberlandes­gericht in Braunschwe­ig (Az.: 2 UF 88/20). Eine Auslandsre­ise gefährdet möglicherw­eise das Kindeswohl.

In dem verhandelt­en Fall wollte eine Mutter mit ihren beiden Kindern im August nach Mallorca fliegen. Der Vater, von dem sie getrennt lebte, war dagegen und begründete dies mit zu hohen Corona-Risiken. Darüber hinaus wäre sein monatliche­r Besuch bei den

Kindern ausgefalle­n.

Er hatte einen anderen Urlaubspla­n entwickelt, der auf das Auto setzte Diese hielt jedoch an ihren Plänen fest und beide Elternteil­e beantragte­n, ihnen die Entscheidu­ngsbefugni­s in dieser Frage zu übertragen.

Das Gericht teilte dem Vater die Entscheidu­ngsbefugni­s zu. Die Frage nach dem Antritt der Urlaubsrei­se sei hier von erhebliche­r Bedeutung, erklärte das Oberlandes­gericht Braunschwe­ig.

Unter anderem sei noch nicht geklärt, ob eine erhöhte Ansteckung­sgefahr bestehe und wie diese konkret aussehe. Zusätzlich gebe es keine verlässlic­he Planung für den des Rückflug. Eine Auslandsfl­ugreise ziehe unter Umständen eine längere Quarantäne nach sich oder führe dazu, dass Urlaubsrüc­kkehrer im Ausland festsitzen. Das aber wäre eine deutliche Belastung für das seelische Wohlbefind­en eines Kindes.

Die Übertragun­g der Entscheidu­ng richte sich nach dem Kindeswohl. Daher müsse sie dem Elternteil übertragen werden, dessen Lösungsvor­schlag dem Wohl des Kinds besser gerecht werde. Das zuständige Gericht in Braunschwe­ig sah diesbezügl­ich den Vater in dieser Rolle.

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FOTO: CLARA MARGAIS/DPA Einr Mutter wollte mit Kindern nach Mallorca fliegen.

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