Corona: Elternteil darf Reise verbieten
(dpa) Ein Elternteil darf sein Veto einlegen, wenn das andere mit den Kindern während der Corona-Pandemie mit dem Flugzeug verreisen möchte. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht in Braunschweig (Az.: 2 UF 88/20). Eine Auslandsreise gefährdet möglicherweise das Kindeswohl.
In dem verhandelten Fall wollte eine Mutter mit ihren beiden Kindern im August nach Mallorca fliegen. Der Vater, von dem sie getrennt lebte, war dagegen und begründete dies mit zu hohen Corona-Risiken. Darüber hinaus wäre sein monatlicher Besuch bei den
Kindern ausgefallen.
Er hatte einen anderen Urlaubsplan entwickelt, der auf das Auto setzte Diese hielt jedoch an ihren Plänen fest und beide Elternteile beantragten, ihnen die Entscheidungsbefugnis in dieser Frage zu übertragen.
Das Gericht teilte dem Vater die Entscheidungsbefugnis zu. Die Frage nach dem Antritt der Urlaubsreise sei hier von erheblicher Bedeutung, erklärte das Oberlandesgericht Braunschweig.
Unter anderem sei noch nicht geklärt, ob eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestehe und wie diese konkret aussehe. Zusätzlich gebe es keine verlässliche Planung für den des Rückflug. Eine Auslandsflugreise ziehe unter Umständen eine längere Quarantäne nach sich oder führe dazu, dass Urlaubsrückkehrer im Ausland festsitzen. Das aber wäre eine deutliche Belastung für das seelische Wohlbefinden eines Kindes.
Die Übertragung der Entscheidung richte sich nach dem Kindeswohl. Daher müsse sie dem Elternteil übertragen werden, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kinds besser gerecht werde. Das zuständige Gericht in Braunschweig sah diesbezüglich den Vater in dieser Rolle.