Halali mit Abstand: Wie Jäger mit Corona umgehen
Wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest gelten die diesjährigen Herbstjagden als systemrelevant. Doch um CoronaSchutzmaßnahmen kommen auch die Jäger nicht herum.
Wie funktioniert die Jagd, wenn strenge Hygieneregeln in der Corona-Allgemeinverfügung solchen Traditionen enge Grenzen setzen? Viele der herbstlichen Jagden auf Reh-, Dam-, Schwarz- oder Rotwild sind bereits
Josef Schneider abgesagt worden. Das bestätigt der SZ auf Anfrage Landesjägermeister Josef Schneider. Erst vor wenigen Tagen habe die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) ihren Mitgliedern das neue Hygienekonzept der VJS für Drückjagden (Treiber und Hunde scheuchen das Wild in Richtung der Schützen) vorgestellt. Schon mit Blick auf die dringend gebotene Reduzierung der Schwarzwildbestände wegen der Afrikanischen Schweinepest seien die herbstlichen Jagden trotz Corona unbedingt erforderlich. Die
Bundesregierung habe die Jagd bereits zu Beginn der Coronakrise im Frühjahr als „systemrelevant“bezeichnet, so dass auch im Falle weiterer Einschränkungen die Jagdausübung als triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung anzusehen sei.
„Das Hygienekonzept wurde von uns selbst aufgrund der aktuellen
Vorgaben der Landesregierung mit Unterstützung des Leiters des Gesundheitsamtes Saarbrücken, Alexander Birk, entwickelt. Das Umweltministerium hat das Konzept geprüft und ihm zugestimmt. Dafür sind wir dem Umweltministerium ebenso dankbar wie für dessen konkrete Vorschläge, wie unsere Jäger einerseits der Forderung nach strenger Wildschweinbejagung entsprechen können, ohne damit andererseits den aktuellen Corona-Hygieneregeln widersprechen zu müssen“, so Schneider. Das Hygienekonzept für Treib- und Drückjagden im Saarland findet sich auf der VJS-Homepage unter https:// www.saarjaeger.de/keine-kategorie/die-vjs/ im Download-Bereich unter „Jagd und Revier“.
Klar ist laut Landesjägermeister, dass auch die Gesellschaftsjagden, wenn Jägerinnen und Jäger in Gruppen dem Wild nachstellen, im Sinne der Verordnung jeweils als Veranstaltung gelten. Der Veranstalter, ob Jagdherr oder Jagdleiter, habe die Jagd frühzeitig genug bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, wenn mehr als 20 Personen insgesamt teilnehmen. Der für die jeweilige Jagd Verantwortliche habe die Einhaltung der wegen Corona jeweils aktuell geltenden Bestimmungen zu überwachen. Schneider: „Das bedeutet unter anderem, dass der Jagdleiter seine traditionelle Ansprache um die gültigen Hygieneregeln erweitern und erläutern muss.“Eine Mund-Nasen-Bedeckung sei immer dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.
Darüber hinaus müssen Jagdhornbläser beim Blasen ihrer Signale den Abstand untereinander und gegenüber anderen Jagdteilnehmern auf zwei und mehr Meter erweitern. Zur Jagdscheinkontrolle und zum Ausfüllen der Kontaktdaten vor der Jagd muss der Beauftragte eine FFP2-Maske tragen. Ist dies nicht möglich, müssen beide (Kontrolleur und Jäger) eine Mund-Nasen-Maske tragen. Bei der Wildbergung oder beim Aufbrechen darf sich der Jäger von einer weiteren Person helfen lassen. Dabei müsse aber eine Maske getragen werden, sobald der Mindestabstand unterschritten wird. Schneider: „Die traditionellen Schüsseltreiben, wenn’s sich die Waidgefährten nach erfolgreicher Jagd gemeinsam schmecken lassen, können in diesem Jahr wegen Corona nicht stattfinden.“
Von vorneherein dürfen in diesem Jahr Personen (Jäger-, Hundeführer oder Treiber) mit Atemwegssymptomen (außer bei vom Arzt diagnostizierter Erkältung) oder Fieber laut Hygienekonzept nicht an den Jagden teilnehmen. Wer einer der bekannten Risikogruppen angehört, sollte ebenfalls auf die Teilnahme verzichten.
„Der Jagdleiter muss seine traditionelle Ansprache um die gültigen Hygieneregeln erweitern und erläutern.“
Landesjägermeister