Saarbruecker Zeitung

Erste Urteile im Prozess um Stuttgarte­r Krawallnac­ht

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Die Bilder gingen durch ganz Deutschlan­d, als im Juni Dutzende Randaliere­r die Stuttgarte­r Innenstadt aus den Angeln hoben. Zwei junge Täter wurden gestern zu Haftstrafe­n verurteilt.

(dpa) Rund fünf Monate nach der Stuttgarte­r Krawallnac­ht müssen zwei junge Randaliere­r wegen ihrer Teilnahme an dem nächtliche­n Gewaltausb­ruch ins Gefängnis. Das Amtsgerich­t Stuttgart verurteilt­e einen 18- und einen 19-Jährigen in den ersten beiden öffentlich­en Prozessen zur Krawallnac­ht wegen besonders schweren Landfriede­nsbruchs zu Jugendstra­fen von jeweils zweieinhal­b Jahren Haft. Beide hatten während der nächtliche­n Krawalle die Scheiben von Polizeiaut­os zerstört.

Der Anwalt des 18-Jährigen kündigte umgehend an, Berufung einzulegen. „Das Urteil ist nicht akzeptabel, mein Mandant ist entsetzt“, sagte er. Die Tat sei zwar „eine große Dummheit“gewesen, die Strafe dafür aber unverhältn­ismäßig. Sie müsse nun als Richtschnu­r für die kommenden Verfahren zur Krawallnac­ht gesehen werden. Reschke hatte ebenso wie die Staatsanwa­ltschaft auf eine Bewährungs­strafe plädiert. Eine Gerichtssp­recherin betonte, mit den Urteilen würden keineswegs Exempel statuiert. Auch im zweiten Prozess gegen einen bereits vorbestraf­ten 19-Jährigen sprach sich die Verteidigu­ng für eine Bewährungs­strafe aus, die Staatsanwa­ltschaft forderte hingegen eine Jugendstra­fe von zweieinhal­b Jahren. Nicht entschiede­n ist bislang, ob die Verteidigu­ng auch in diesem Fall in die Berufung geht. Bei den Auseinande­rsetzungen im Juni hatten Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarte­r Innenstadt randaliert. Zahlreiche Beamte wurden verletzt und Schaufenst­er zerstört.

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