Erste Urteile im Prozess um Stuttgarter Krawallnacht
Die Bilder gingen durch ganz Deutschland, als im Juni Dutzende Randalierer die Stuttgarter Innenstadt aus den Angeln hoben. Zwei junge Täter wurden gestern zu Haftstrafen verurteilt.
(dpa) Rund fünf Monate nach der Stuttgarter Krawallnacht müssen zwei junge Randalierer wegen ihrer Teilnahme an dem nächtlichen Gewaltausbruch ins Gefängnis. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte einen 18- und einen 19-Jährigen in den ersten beiden öffentlichen Prozessen zur Krawallnacht wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren Haft. Beide hatten während der nächtlichen Krawalle die Scheiben von Polizeiautos zerstört.
Der Anwalt des 18-Jährigen kündigte umgehend an, Berufung einzulegen. „Das Urteil ist nicht akzeptabel, mein Mandant ist entsetzt“, sagte er. Die Tat sei zwar „eine große Dummheit“gewesen, die Strafe dafür aber unverhältnismäßig. Sie müsse nun als Richtschnur für die kommenden Verfahren zur Krawallnacht gesehen werden. Reschke hatte ebenso wie die Staatsanwaltschaft auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Eine Gerichtssprecherin betonte, mit den Urteilen würden keineswegs Exempel statuiert. Auch im zweiten Prozess gegen einen bereits vorbestraften 19-Jährigen sprach sich die Verteidigung für eine Bewährungsstrafe aus, die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Nicht entschieden ist bislang, ob die Verteidigung auch in diesem Fall in die Berufung geht. Bei den Auseinandersetzungen im Juni hatten Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt randaliert. Zahlreiche Beamte wurden verletzt und Schaufenster zerstört.