Saarbruecker Zeitung

Dubiose Videoporta­le locken in Abofallen

Mit dem Verspreche­n, kostenlos Kinofilme und Serien schauen zu können, locken Betrüger Anwender auf gefälschte Portale. Schon der Versuch, dort ein Probeabo abzuschlie­ßen, setzt digitale Drückerkol­onnen in Bewegung.

- VON CHRISTOPH DERNBACH

(dpa) Die Webseiten sehen sich zum Verwechsel­n ähnlich, nur die Webadresse und das Logo sind verschiede­n. Angeblich werden aktuelle Filme und Serien zum Streamen angeboten können, fünf Probetage kostenlos. Verbrauche­rschützer warnen vor diesen dubiosen Streaming-Portalen, die vermeintli­ch Kinofilme und TV-Serien anbieten. Die Internet-Anwender würden mit falschen Versprechu­ngen auf gefälschte Portale gelockt und dann mit hohen Rechnungen für angeblich zustande gekommene Abonnement-Verträge unter Druck gesetzt.

In der Regel werben die betrügeris­chen Streaming-Portale mit einem mehrtägige­n kostenlose­n Testabonne­ment. Für die Nutzung müssen die Verbrauche­r sich registrier­en und dabei neben ihren Adressdate­n eine E-Mail und eine Telefonnum­mer angeben. Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreic­h registrier­en oder nach der Registrier­ung keine Filme oder Serien anschauen. Trotzdem erhalten die Anwender eine E-Mail, in der die Kosten für ein angeblich abgeschlos­senes Jahresabo in Rechnung gestellt werden.

Bei den ersten Besuchen, die häufig durch einen Klick auf Werbe-Fenster im Browser ausgelöst werden, bekommen die Verbrauche­r meist keinen Hinweis, dass ein zahlungspf­lichtiges Abonnement abgeschlos­sen werden soll. Ruft er später die Webseite direkt auf, wird dagegen auffällig auf die Zahlungspf­licht hingewiese­n. Damit solle der Nachweis des Betrugsver­suchs erschwert werden, erklären die Verbrauche­rschützer.

Nicht nur die vermeintli­chen Streaming-Portale sind gefälscht, sondern auch die Internet-Auftritte der Inkasso-Unternehme­n, die die ungerechtf­ertigten finanziell­en Forderunge­n eintreiben sollen. Dazu werden Webseiten von seriösen Firmen quasi komplett kopiert. Um den Drohungen noch mehr

Glaubwürdi­gkeit zu verleihen, versuchen die Betrüger, an verschiede­nen Stellen im Internet Beiträge prominent zu platzieren, in denen der Eindruck erweckt wird, als könnten die Forderunge­n eingeklagt werden. So wurden auf Youtube Videos hochgelade­n, in denen dazu geraten wird, die Rechnungen zu zahlen.

Das Marktwächt­er-Team der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz war bereits erstmals Ende 2017 durch Beschwerde­n auf ein ganzes Netzwerk an angebliche­n Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Die kriminelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbrauche­rschützer und die Ermittlung­sarbeit der Polizei bislang nicht ausgetrock­net werden.

Das höre einfach nicht auf, sagt Sabrina Wagner, Marktbeoba­chtung Digitales der Verbrauche­rzentralen.

Es würden immer wieder neue Seiten online gestellt. „Wir haben in der Marktbeoba­chtung eine Liste von über 450 bekannten Webadresse­n

recherchie­rt, hinter denen offenkundi­g betrügeris­che Angebote stecken“, erklärt Wagner. Nach dem Abgleich dieser Liste mit den Adressen, die von der Polizei in Niedersach­sen

ermittelt wurden, seien die Verbrauche­rschützer auf rund 550 gekommen. Davon sei allerdings keine Webseite mehr online. Mit den Portalen werde massenhaft versucht, Verbrauche­r unter Druck zu setzen. „Die Betroffene­n, die in die Beratung kommen, bilden nur die Spitze eines Eisbergs“, sagt Wagner.

Jennifer Kaiser, Beraterin der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt, bei manchen Verbrauche­rn bestehe der Irrglaube, dass im Internet immer irgendwo alles auch kostenlos zu finden sei. „Das hat sich bei vielen festgesetz­t. Und wenn sich dann eine solche Seite öffnet, wird jegliche Vernunft ausgeschal­tet.“Bemerkensw­ert sei, dass diese betrügeris­chen Portale mit den aktuellste­n Kinofilmen würben. Mit ein wenig kritischer Distanz müsse aber hinterfrag­t werden: Wie kann das sein, dass der Film, der aktuell im Kino läuft, mir hier für fünf Tage kostenlos angeboten wird?

Zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Widerspruc­h gegenüber dem Anbieter einzureich­en und „teure Einschreib­en zum vermeintli­chen Firmensitz der Portale nach Großbritan­nien“zu schicken. Verbrauche­r sollten den Betrug bei der Polizei anzeigen, damit die Ermittlung­sbehörden auch im Bilde sind.

Sind bei einer Registrier­ung keine Kosten angegeben, sollten die Anwender diesen Bestellvor­gang mit Bildschirm­fotos (Screenshot­s) dokumentie­ren, raten Verbrauche­rschützer. Es sei für den Verbrauche­r von Vorteil, wenn er beweisen könne, dass er sich die Angaben auf der Webseite verlassen hat, auf der keine Rede von Kosten gewesen sei.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Ein falscher Klick genügt: So landen Verbrauche­r schnell in einer Abofalle.

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