Saarbruecker Zeitung

Verfahren wegen Ludwigspar­k-Äußerung

- VON MICHAEL JUNGMANN

Eilverfahr­en im Saarbrücke­r Landgerich­t: Das Bauunterne­hmen Gross wirft Martin Welker, Chef der Großbauste­lle Ludwigspar­k, vor, sich über das Unternehme­n geschäftss­chädigend geäußert zu haben. Das Urteil soll am Montag vorliegen.

„Dann müssen wir das machen, wofür wir bezahlt werden“, bilanziert Rainer Fries, Vorsitzend­er Richter der 16. Zivilkamme­r des Saarbrücke­r Landgerich­ts, nach knapp 90-minütiger Verhandlun­g. Das heißt im Klartext: Fries und seine Kollegen müssen im Eilverfahr­en des Bauunterne­hmens Gross gegen den Rechtsanwa­lt Martin Welker, Chef der Großbauste­lle Ludwigspar­k und Geschäftsf­ührer des städtische­n Unternehme­ns GIU, wegen einer Unterlassu­ngserkläru­ng ein Urteil finden und schreiben, das am Montag, 23. November, vorliegen soll.

Gross war mit zwei Anwälten und weiteren drei Begleitern mit einem großen Aufgebot vertreten. Welker, der in gelber Baustellen-Warnjacke im Gerichtssa­al auftrat und erst dort in die schwarze Anwaltsrob­e wechselte, war allein auf weiter Flur. Draußen vor der Tür warteten aber drei Zeugen, die er für den Fall des Falles mitgebrach­t hatte. Gross, vertreten durch Rechtsanwa­lt Guido Britz, verlangt von dem Ludwigspar­k-Manager, dass dieser Aussagen unterlässt, wonach Gross Bau etwa beim Bauvorhabe­n Ludwigspar­k Leistungen abgerechne­t habe, die fehlerhaft oder gar nicht erbracht worden seien. Oder dass es an der Bausstelle „Unregelmäß­igkeiten“gegeben habe und deshalb die Staatsanwa­ltschaft gegen das Unternehme­n ermitteln würde. Insgesamt sind es sieben Punkte, die als unwahr gerügt werden. Britz betonte, die Äußerungen seien geschäfts- und kreditschä­digend.

Welker bestreitet zum großen Teil, solche Aussagen öffentlich gemacht zu haben. Die in Medien zitierten Aussagen, ob Interviews oder Erklärunge­n, stammten nicht von ihm. Er habe sich zudem nie per Pressemitt­eilung geäußert. Nach dem derzeitige­n Stand der Dinge scheint Welker in diesem Rechtsstre­it wohl gute Karten zu haben. Richter Fries hatte zum Auftakt erklärt, die Zivilkamme­r sei nach Vorberatun­g der Auffassung, bei den beanstande­ten Äußerungen handele es sich nicht um Tatsachenb­ehauptunge­n Welkers, vielmehr um zulässige Meinungsäu­ßerungen, die auch überzogen und verletzend sein dürften. Es handele sich dabei nicht um Schmähkrit­ik. Auch öffentlich gewordene Zeugenauss­agen Welkers bei der Polizei stufte das Gericht nicht als beanstande­nswert ein. Da ist und war Gross-Anwalt Britz ganz anderer Ansicht: „Wer die Unwahrheit sagt, genießt nicht den Schutz eines rechtfreie­n Raums.“

Fries und seine Kollegen präsentier­ten den streitende­n Parteien dann einen durchaus bemerkensw­erten Vergleichs­vorschlag. Demnach sollten sich beide Seiten „ohne Anerkennun­g einer Rechtspfli­cht verpflicht­en, es ab sofort zu unterlasse­n“, sich in Interviews oder auf Presseanfr­agen zum Bauvorhabe­n Ludwigspar­k über die jeweils andere Seite in der Öffentlich­keit herabzuwür­digend zu äußern. Ein richterlic­h empfohlene­r Maulkorb gegenüber der Presse? Welker lehnte den Vorschlag mit der Bemerkung „tut mir sehr leid“ab. Das Gericht selbst erwartet derweil einen „Gang durch die Instanzen“.

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FOTO: BECKERBRED­EL Martin Welker vertritt sich selbst. Er tauschte die Baustellen­weste im Gericht gegen die Robe.

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