Verfahren wegen Ludwigspark-Äußerung
Eilverfahren im Saarbrücker Landgericht: Das Bauunternehmen Gross wirft Martin Welker, Chef der Großbaustelle Ludwigspark, vor, sich über das Unternehmen geschäftsschädigend geäußert zu haben. Das Urteil soll am Montag vorliegen.
„Dann müssen wir das machen, wofür wir bezahlt werden“, bilanziert Rainer Fries, Vorsitzender Richter der 16. Zivilkammer des Saarbrücker Landgerichts, nach knapp 90-minütiger Verhandlung. Das heißt im Klartext: Fries und seine Kollegen müssen im Eilverfahren des Bauunternehmens Gross gegen den Rechtsanwalt Martin Welker, Chef der Großbaustelle Ludwigspark und Geschäftsführer des städtischen Unternehmens GIU, wegen einer Unterlassungserklärung ein Urteil finden und schreiben, das am Montag, 23. November, vorliegen soll.
Gross war mit zwei Anwälten und weiteren drei Begleitern mit einem großen Aufgebot vertreten. Welker, der in gelber Baustellen-Warnjacke im Gerichtssaal auftrat und erst dort in die schwarze Anwaltsrobe wechselte, war allein auf weiter Flur. Draußen vor der Tür warteten aber drei Zeugen, die er für den Fall des Falles mitgebracht hatte. Gross, vertreten durch Rechtsanwalt Guido Britz, verlangt von dem Ludwigspark-Manager, dass dieser Aussagen unterlässt, wonach Gross Bau etwa beim Bauvorhaben Ludwigspark Leistungen abgerechnet habe, die fehlerhaft oder gar nicht erbracht worden seien. Oder dass es an der Bausstelle „Unregelmäßigkeiten“gegeben habe und deshalb die Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen ermitteln würde. Insgesamt sind es sieben Punkte, die als unwahr gerügt werden. Britz betonte, die Äußerungen seien geschäfts- und kreditschädigend.
Welker bestreitet zum großen Teil, solche Aussagen öffentlich gemacht zu haben. Die in Medien zitierten Aussagen, ob Interviews oder Erklärungen, stammten nicht von ihm. Er habe sich zudem nie per Pressemitteilung geäußert. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge scheint Welker in diesem Rechtsstreit wohl gute Karten zu haben. Richter Fries hatte zum Auftakt erklärt, die Zivilkammer sei nach Vorberatung der Auffassung, bei den beanstandeten Äußerungen handele es sich nicht um Tatsachenbehauptungen Welkers, vielmehr um zulässige Meinungsäußerungen, die auch überzogen und verletzend sein dürften. Es handele sich dabei nicht um Schmähkritik. Auch öffentlich gewordene Zeugenaussagen Welkers bei der Polizei stufte das Gericht nicht als beanstandenswert ein. Da ist und war Gross-Anwalt Britz ganz anderer Ansicht: „Wer die Unwahrheit sagt, genießt nicht den Schutz eines rechtfreien Raums.“
Fries und seine Kollegen präsentierten den streitenden Parteien dann einen durchaus bemerkenswerten Vergleichsvorschlag. Demnach sollten sich beide Seiten „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verpflichten, es ab sofort zu unterlassen“, sich in Interviews oder auf Presseanfragen zum Bauvorhaben Ludwigspark über die jeweils andere Seite in der Öffentlichkeit herabzuwürdigend zu äußern. Ein richterlich empfohlener Maulkorb gegenüber der Presse? Welker lehnte den Vorschlag mit der Bemerkung „tut mir sehr leid“ab. Das Gericht selbst erwartet derweil einen „Gang durch die Instanzen“.