Ein Studierendenwerk für alle saarländischen Hochschulen
(ath) Das Studentenwerk im Saarland ist eine in Deutschland einzigartige Einrichtung. Es ist als Verein organisiert. Nun will die Landesregierung diese rechtliche Konstruktion ändern und aus dem Verein eine Anstalt des öffentlichen Rechts machen. Das zeigt ein Gesetzesentwurf, dem der Landtag in der vergangenen Woche in erster Lesung zugestimmt hat. Das ist mehr als nur eine organisatorische Neuerung, es hat auch Auswirkungen auf die Studierenden im Saarland.
Die neue öffentlich-rechtliche Anstalt soll laut Gesetzesentwurf offiziell zuständig für alle saarländischen Hochschulen statt nur für die Saar-Uni sein. Viele seiner Leistungen bietet das Studentenwerk bereits allen Studierenden. Wichtigstes Novum wird sein, dass künftig auch die Studierenden der Hochschule
für Technik und Wirtschaft (HTW ), der Hochschule der Bildenden Künste (HBK) und der Hochschule für Musik (HfM) Anspruch auf die ohnehin raren Wohnheimplätze des Studentenwerks erheben können.
300 zusätzliche Wohnheimplätze würden für die Studierenden gebraucht und die wolle das Studentenwerk auch gerne schaffen, sagt sein Vorsitzender Christian Wagner. Dafür sei es aber unerlässlich, dass sich das Land an der Finanzierung beteilige. Die Wohnraumsituation der Studierenden hatte sich 2012 mit der Schließung des maroden Wohnheims D auf dem Saarbrücker Uni-Campus massiv verschlechtert. 240 Wohnheimplätze gingen damit verloren. Für die Sanierung gab das Land dem Verein keine Hilfe, weshalb 2018 die Entscheidung fiel, das Vorhaben endgültig aufzugeben. „Wir sehen es kritisch, dass die wenigen Wohnheimplätze, die zur Verfügung stehen, künftig auf vier Hochschulen aufgeteilt werden sollen“, sagt die stellvertretende Asta-Vorsitzende der Saar-Uni, Hannah Spies. Der Asta begrüße zwar ein gemeinsames Studierendenwerk, bislang sei es aber schon für die Studierenden der Saar-Uni schwierig, einen Wohnheimplatz zu ergattern.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW ) hat zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen und kritisiert den Einfluss, den sich die Landesregierung im künftigen Studierendenwerk sichern will. So sollen im Verwaltungsrat vier stimmberechtigte Vertreter aus Landesministerien sitzen. In keinem anderen Bundesland seien Landesvertreter derart stark im Studierendenwerk repräsentiert, in den wenigsten überhaupt, sagt das DSW. Eines der Wesensmerkmale einer Anstalt des öffentlichen Rechtes bestehe in der sogenannten Staatsdistanz.
Die Landesregierung begründet die Konstellation damit, dass auch im bisherigen Verwaltungsrat des Studentenwerks vier Vertreter des Landes saßen. In Zukunft soll sowohl bei der Wahl des Vorstands als auch bei „Beschlüssen mit haushalterischer Bedeutung sowie zu Personalentscheidungen“die Zustimmung von vier Fünfteln der 18 stimmberechtigten Mitglieder erforderlich sein. Zudem soll im Gesetz verankert werden, dass die Landesvertreter Entscheidungen im Verwaltungsrat im Interesse des Landes widersprechen können. Das stünde „im eklatanten Gegensatz zum dargestellten Wesenskern der Selbstverwaltung“, sagt der DSW.