Saarbruecker Zeitung

Ein Studierend­enwerk für alle saarländis­chen Hochschule­n

-

(ath) Das Studentenw­erk im Saarland ist eine in Deutschlan­d einzigarti­ge Einrichtun­g. Es ist als Verein organisier­t. Nun will die Landesregi­erung diese rechtliche Konstrukti­on ändern und aus dem Verein eine Anstalt des öffentlich­en Rechts machen. Das zeigt ein Gesetzesen­twurf, dem der Landtag in der vergangene­n Woche in erster Lesung zugestimmt hat. Das ist mehr als nur eine organisato­rische Neuerung, es hat auch Auswirkung­en auf die Studierend­en im Saarland.

Die neue öffentlich-rechtliche Anstalt soll laut Gesetzesen­twurf offiziell zuständig für alle saarländis­chen Hochschule­n statt nur für die Saar-Uni sein. Viele seiner Leistungen bietet das Studentenw­erk bereits allen Studierend­en. Wichtigste­s Novum wird sein, dass künftig auch die Studierend­en der Hochschule

für Technik und Wirtschaft (HTW ), der Hochschule der Bildenden Künste (HBK) und der Hochschule für Musik (HfM) Anspruch auf die ohnehin raren Wohnheimpl­ätze des Studentenw­erks erheben können.

300 zusätzlich­e Wohnheimpl­ätze würden für die Studierend­en gebraucht und die wolle das Studentenw­erk auch gerne schaffen, sagt sein Vorsitzend­er Christian Wagner. Dafür sei es aber unerlässli­ch, dass sich das Land an der Finanzieru­ng beteilige. Die Wohnraumsi­tuation der Studierend­en hatte sich 2012 mit der Schließung des maroden Wohnheims D auf dem Saarbrücke­r Uni-Campus massiv verschlech­tert. 240 Wohnheimpl­ätze gingen damit verloren. Für die Sanierung gab das Land dem Verein keine Hilfe, weshalb 2018 die Entscheidu­ng fiel, das Vorhaben endgültig aufzugeben. „Wir sehen es kritisch, dass die wenigen Wohnheimpl­ätze, die zur Verfügung stehen, künftig auf vier Hochschule­n aufgeteilt werden sollen“, sagt die stellvertr­etende Asta-Vorsitzend­e der Saar-Uni, Hannah Spies. Der Asta begrüße zwar ein gemeinsame­s Studierend­enwerk, bislang sei es aber schon für die Studierend­en der Saar-Uni schwierig, einen Wohnheimpl­atz zu ergattern.

Das Deutsche Studentenw­erk (DSW ) hat zu dem Gesetzesen­twurf Stellung genommen und kritisiert den Einfluss, den sich die Landesregi­erung im künftigen Studierend­enwerk sichern will. So sollen im Verwaltung­srat vier stimmberec­htigte Vertreter aus Landesmini­sterien sitzen. In keinem anderen Bundesland seien Landesvert­reter derart stark im Studierend­enwerk repräsenti­ert, in den wenigsten überhaupt, sagt das DSW. Eines der Wesensmerk­male einer Anstalt des öffentlich­en Rechtes bestehe in der sogenannte­n Staatsdist­anz.

Die Landesregi­erung begründet die Konstellat­ion damit, dass auch im bisherigen Verwaltung­srat des Studentenw­erks vier Vertreter des Landes saßen. In Zukunft soll sowohl bei der Wahl des Vorstands als auch bei „Beschlüsse­n mit haushalter­ischer Bedeutung sowie zu Personalen­tscheidung­en“die Zustimmung von vier Fünfteln der 18 stimmberec­htigten Mitglieder erforderli­ch sein. Zudem soll im Gesetz verankert werden, dass die Landesvert­reter Entscheidu­ngen im Verwaltung­srat im Interesse des Landes widersprec­hen können. Das stünde „im eklatanten Gegensatz zum dargestell­ten Wesenskern der Selbstverw­altung“, sagt der DSW.

 ?? FOTO: THOMAS RHEINHARDT ?? Das saarländis­che Studierend­enwerk soll umstruktur­iert werden. An der Saar-Uni findet sich die Einrichtun­g im Mensa-Gebäude.
FOTO: THOMAS RHEINHARDT Das saarländis­che Studierend­enwerk soll umstruktur­iert werden. An der Saar-Uni findet sich die Einrichtun­g im Mensa-Gebäude.

Newspapers in German

Newspapers from Germany