Saarbruecker Zeitung

Regionalbu­dget fördert Projekte in der Biosphäre

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(red) Nachdem 2019 und 2020 bereits mehr als 30 Kleinproje­kte mit der Förderung über das Regionalbu­dget durch das Leader-Regionalma­nagement der Lokalen Aktionsgru­ppe Biosphären­reservat Bliesgau unterstütz­t werden konnten, stehen auch für das Jahr 2021 wieder neue Gelder zur Verfügung.

Das Budget, welches für das Jahr 2021 von Bund und Land für Kleinproje­kte bereitgest­ellt wird, beläuft sich laut einer Pressemitt­eilug auf 150 000 Euro. Gefördert werden ausschließ­lich Kleinproje­kte bis 20 000 Euro Gesamtkost­en. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent. Die gesamte Maßnahme muss vom Projektträ­ger vorfinanzi­ert werden. Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunt­ernehmen oder Privatpers­onen eingereich­t werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlo­ssen. Die geförderte­n Projekte sind innerhalb des jeweils laufenden Jahres umzusetzen und abzuwickel­n.

Die eingereich­ten Projekte müssen die regionalen Entwicklun­gsziele

der Leader-Region Biosphäre Bliesgau unterstütz­en und zusätzlich einem der Förderbere­iche des Rahmenplan­s der Gemeinscha­ftsaufgabe Agrarstruk­tur und Küstenschu­tz (GAK) entspreche­n. Gefördert werden Investitio­nen im Bereich der Dorfentwic­klung, von Infrastruk­tur (zum Beispiel touristisc­h) oder zur Grundverso­rgung auf dem Land. Die Förderproj­ekte sollen den Ort und/oder die Region unterstütz­en und eine Verbesseru­ng erzielen. Veranstalt­ungen oder laufende Betriebsko­sten können nicht gefördert werden. Auch Ersatzbesc­haffungen, Reparature­n, kommunale Pflichtauf­gaben, Ausgleichs­leistungen oder die Umsetzung von Bauauflage­n sind von der Förderung ausgenomme­n.

Ab sofort läuft der neue Projektauf­ruf: Wer Ideen hat, kann seine Projektbew­erbung bis zum 31. Januar 2021 an die Leader-Geschäftss­telle, c/o Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg, schicken.

Folgende Unterlagen sind für eine erfolgreic­he Bewerbung Voraussetz­ung: eine Projektbes­chreibung, der Zuwendungs­antrag, eine Kostenschä­tzung mit Nachweis durch Angebote sowie eventuell notwendige Genehmigun­gen. Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden, wenn eine Bewilligun­g erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlo­ssen.

Fragen zur Fördermögl­ichkeit und dem Verfahren beantworte­t die stellvertr­etende Regionalma­nagerin Gabi Maaß, Tel. (06841) 104-84 13 oder E-Mail: lag@ biosphaere-bliesgau.eu.

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