Das Recht auf Unversehrtheit zu schützen, ist Staatspflicht
Es ist schon ganz in Ordnung, dass nicht der Bundestag oder die Landesparlamente darüber befinden, welche Corona-Maßnahmen im Detail richtig sind. Das sind Sachentscheidungen, die Gesundheits-Experten vorschlagen, Regierungen beschließen und Verwaltungen umsetzen müssen. Und je regionaler das geschieht, desto zielgerichteter ist es. Da sollten Parteipolitik, Wahlkämpfe und Einzelinteressen so weit wie möglich draußen bleiben, Populismus erst recht.
Viele Menschen sind seit Beginn der Pandemie überrascht, was der Staat alles darf und nennen es diktatorisch. Sie haben das Prinzip des Infektionsschutzes offenbar nicht verstanden oder sich nie damit beschäftigt. Es geht darum, was in einer galoppierenden Pandemie am besten wirkt, immer unter der Maßgabe des Grundgesetz-Artikels 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht zu schützen, ist die Pflicht des Staates. Ein Experiment wie Herdenimmunität ist da ebenso wenig vorgesehen wie die Opferung der Alten. Es steht da auch nicht: Jeder hat das Recht auf Bundesliga, Mallorca und Party.
Apropos diktatorisch: Wenn die Feuerwehr ein Haus wegen Einsturzgefahr sperrt oder die Polizei eine Stadt evakuiert, in der eine Weltkriegsbombe gefunden wurde, dann sind das auch massive Eingriffe in Grundrechte. Und doch wird keiner sagen, das sei Diktatur. Warum können einige Menschen das Virus immer noch nicht als eine Bombe wahrnehmen, also als eine Gefahr für Leib und Leben, vor der die Allgemeinheit geschützt werden muss? Wie viele Nachrichten aus aller Welt, Tote, Berichte von den Intensivstationen, Appelle von Virologen brauchen diese Leute denn noch?
Die am Mittwoch verabschiedete Reform des Infektionsschutzgesetzes ändert an dem schon bisher geltenden Vorrang der Exekutive von Bund und Ländern bei der Pandemiebekämpfung nichts, macht die Einschränkungen allerdings etwas rechtssicherer und sorgt für mehr Koordinierung, an der es immer noch mangelt. Außerdem verlangt die Novelle die Befristung der Maßnahmen und die Beachtung wirtschaftlicher und sozialer Folgen. Das und die Tatsache, dass die pandemische Notlage immer wieder neu im Bundestag festgestellt werden muss, schafft mehr Kontrolle. Kritikwürdig ist allerdings, dass die Koalition das Gesetz in so ungeheurer Eile verabschiedet und beachtenswerte Einwände von Juristen wie der Opposition ignoriert hat. Man hätte mit etwas mehr Zeit eine wahrscheinlich deutlich bessere Novelle bekommen können – und eine breitere Mehrheit.
Richtig böse ist das Wort vom „Ermächtigungsgesetz“, das von der AfD und Corona-Leugnern benutzt wird. In diesem Vergleich steckt nicht nur eine grobe Polemik sondern auch eine Verharmlosung der Nazizeit: Hitler wollte nicht Menschen vor einer Krankheit schützen, sondern etablierte mit Ermächtigungsgesetzen seine menschenfeindliche Diktatur. Wer den Infektionsschutz in einem demokratischen Land damit gleichsetzt, hat nichts verstanden. Noch wahrscheinlicher: Er will es absichtlich nicht verstehen.