Saarbruecker Zeitung

Bund verstößt gegen Steuerrege­ln

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(dpa) Die deutschen Steuerbehö­rden verstoßen nach Ansicht des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) gegen EU-Regeln zur Mehrwertst­euer-Erstattung. Die Behörden hätten in einigen Fällen widerrecht­lich Erstattung­santräge von Firmen aus anderen EU-Staaten abgelehnt, hieß es in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentl­ichten EuGH-Urteil (Rechtssach­e C-371/19).

Hintergrun­d ist eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschlan­d gegen das Vorgehen der deutschen Steuerbehö­rden. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengem­einschaft die Einhaltung von EU-Recht.

Im aktuellen Fall geht es um die Erstattung der Mehrwertst­euer. Unternehme­n können sich bei der Lieferung von Waren in ein anderes EULand oder bei der Erbringung von Dienstleis­tungen nach EU-Recht eigentlich die dort entrichtet­e Mehrwertst­euer erstatten lassen. Tun sie dies regelmäßig, sind sie ohnehin für Mehrwertst­euer-Zwecke erfasst. Das Verfahren der EU-Kommission bezieht sich auf Firmen, die nicht erfasst sind, weil sie nur im Einzelfall solche grenzübers­chreitende Geschäfte machen.

Nach Ansicht des EuGH hatten deutsche Behörden einige dieser Anträge wegen Unvollstän­digkeit abgelehnt, ohne aktiv bei den Antragstel­lern

fehlende Belege oder Informatio­nen einzuforde­rn. Das habe dazu geführt, dass einige Berechtigt­e keine Erstattung bekommen hätten. Damit verstoße Deutschlan­d gegen geltende EU-Steuerrege­ln.

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