Ermittlungen gegen fünf Saarbrücker Burschenschaftler
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg führt sie nach der mutmaßlichen Misshandlung eines jüdischen Studenten als Beschuldigte.
(kir) Gut zwei Monate nach einem mutmaßlichen antisemitischen Übergriff auf einen Studenten im Haus der Heidelberger Burschenschaft Normannia, an dem auch mehrere Saarländer beteiligt gewesen sein sollen, stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss. „Derzeit warten wir noch auf etwaige Stellungnahmen der Verteidiger der Beschuldigten“, sagte ein Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft der SZ. Er ließ offen, ob es zu Anklagen kommen wird.
Die Zahl der Beschuldigten hat sich im Lauf der Ermittlungen auf zehn erhöht. Darunter sind laut Staatsanwaltschaft fünf Mitglieder der Burschenschaft „Ghibellinia zu Prag“in Saarbrücken. Bislang war stets von drei Ghibellinen die Rede.
Die Ermittlungen werden wegen Verdachts der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung geführt. Das Motiv für die Übergriffe vermuteten die Ermittler schon früh in der antisemitischen Gesinnung einiger Beschuldigter, in gruppendynamischen
Prozessen und Imponiergehabe, wie aus einer Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag aus dem September hervorging.
Die zehn Beschuldigten sollen am 29. August gegen 1.00 Uhr einen 25-Jährigen Mann bei einer Feier auf dem Burschenschaftshaus körperlich misshandelt und antisemitisch beleidigt haben. Er soll mit Gürteln auf die Beine und gegen den Rücken geschlagen sowie vulgär als Jude beschimpft und mit Münzen beworfen worden sein. Nach einer Strafanzeige des Opfers stellten die Ermittler Beweismaterial sicher, darunter auch Gürtel als mögliche Tatwerkzeuge.
Die Burschenschaft Ghibellinia zu Prag in Saarbrücken hatte sich von den mutmaßlichen Vorfällen in Heidelberg „in aller Deutlichkeit“distanziert und sich zur Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, zur persönlichen, politischen und akademischen Freiheit und zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung bekannt.