Eigentümer nach Hausbrand vor Gericht
(fu) Knapp drei Jahre nach dem tödlichen Brand in der Saaruferstraße in Saarbrücken steht ab Mittwoch der Hauseigentümer vor dem Landgericht. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung durch Unterlassen sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Er soll von Brandschutzmängeln gewusst, es aber trotzdem unterlassen haben, im Treppenhaus des Wohn- und Geschäftshauses nahe der Stadtautobahn in Alt-Saarbrücken einen Rauchabzug einzubauen. Daneben soll der Besitzer nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt haben, die Defekte an Flurtüren in den Wohngeschossen zu beheben.
Bei dem Feuer waren im Dezember
2017 vier Menschen an Rauchgasvergiftungen gestorben, drei weitere zum Teil schwer verletzt worden. „Die baulichen Mängel sollen hierfür mitursächlich gewesen sein“, erklärt Mario Krah, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein Bewohner war aus einem Fenster im dritten Stock des sechsgeschossigen Gebäudes gesprungen, um sich vor den Flammen zu retten. Auch mehrere Feuerwehrleute verletzten sich während des schwierigen Rettungseinsatzes, der im Konflikt um den damaligen Saarbrücker Feuerwehrchef Josef Schun zum Politikum wurde.
2018 verurteilte das Saarbrücker Landgericht eine Mieterin aus dem Mehrparteienhaus wegen Brandstiftung
mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 38-Jährige in ihrer Einzimmerwohnung ein Kopfkissen mit Feuerzeugbenzin angezündet und anschließend das Haus verlassen hatte.
Nachdem ein Sachverständiger in der Saaruferstraße mehrere Verstöße gegen den Brandschutz festgestellt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft vor zweieinhalb Jahren ihre Ermittlungen gegen den Hauseigentümer ein. In einem vorläufigen Gutachten war der Experte zu dem Schluss gekommen, der Rauch hätte sich ohne die von ihm beschriebenen Mängel „nicht in die anderen Geschosse ausbreiten können“. Damit befasst sich nun das Gericht.