Saarbruecker Zeitung

Bund und Länder verschärfe­n Kontaktver­bote

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(dpa) Bund und Länder haben sich auf einer Konferenz der Regierungs­chefs auf strengere Kontaktbes­chränkunge­n zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Das teilte Kanzlerin Angela Merkel CDU) am Mittwochab­end nach den Beratungen mit. Demnach sollen private Zusammenkü­nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt sowie maximal fünf Personen begrenzt werden. Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenomme­n sein. Die strengen Kontaktbes­chränkunge­n werden über Weihnachte­n gelockert. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar dürfen sich maximal zehn Personen treffen.

Der zunächst bis Ende November befristete Teil-Lockdown wird zunächst bis zum 20. Dezember verlängert. Restaurant­s, Theater und andere Freizeitei­nrichtunge­n bleiben geschlosse­n.

(dpa) Firmen im Teil-Lockdown und Selbststän­dige wie Künstler können ab sofort Anträge auf die Novemberhi­lfen stellen. Das teilte das Bundeswirt­schaftsmin­isterium am Mittwoch auf Anfrage mit. Erste Gelder sollen ab Ende November gewährt werden, und zwar in Form von Abschlagsz­ahlungen – das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen ohne eine tiefergehe­nde Prüfung.

Konkret sollen Unternehme­n einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragte­n Summe erhalten, maximal 10 000 Euro. Betroffene können in ihrem Antrag auf die Novemberhi­lfe angeben, ob sie eine Abschlagsz­ahlung wollen.

Die Anträge können über eine bundeseinh­eitliche IT-Plattform gestellt werden. Der Antrag muss elektronis­ch durch einen Steuerbera­ter, Wirtschaft­sprüfer oder Rechtsanwa­lt gestellt werden – damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Solo-Selbststän­dige sind bis zu einem Förderhöch­stsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizi­erungspfli­chten direkt antragsber­echtigt.

Die Bundesregi­erung hatte die Zuschüsse etwa für Gastronomi­ebetriebe sowie Solo-Selbststän­dige zugesagt, die seit Anfang November von den behördlich angeordnet­en Schließung­en im Kampf gegen eine Ausbreitun­g des Coronaviru­s betroffen sind. Für die weitaus meiste Zahl der Firmen sollen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschni­ttlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden.

Anträge auf die Zuschüsse stellen können alle Betriebe, Selbststän­dige, Vereine und Einrichtun­gen, die Anfang November den Geschäftsb­etrieb einstellen mussten – sowie Firmen, die „nachweisli­ch und regelmäßig“80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließung­en betroffene­n Unternehme­n erzielen. Das sind etwa Lieferante­n der Gastronomi­e.

Andere staatliche Leistungen, die für November gezahlt werden, werden angerechne­t – das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrücku­ngshilfe oder Kurzarbeit­ergeld. Die Anträge auf Novemberhi­lfe können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.

Der Bund rechnet mit einem Finanzvolu­men von 14 bis 15 Milliarden Euro. Das Geld soll aus einem Topf für laufende Überbrücku­ngshilfen kommen, der aber bei weitem nicht ausgeschöp­ft ist. Für eine Verlängeru­ng des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember sind erneut Finanzhilf­en geplant – und zwar im Umfang von voraussich­tlich 17 Milliarden Euro.

Stark betroffen von der Corona-Krise ist auch die Tourismusw­irtschaft. Deren Bundesverb­and forderte am Mittwoch mehr Verlässlic­hkeit seitens der Politik. „Unsere Branche darf nicht zum dauerhafte­n willkürlic­hen Spielball der Coronapoli­tik werden“, mahnte der Generalsek­retär des Bundesverb­andes der Deutschen Tourismusw­irtschaft (BTW), Michael Rabe. „Wir brauchen politische Verlässlic­hkeit, Planbarkei­t und Strategien, wie auch unsere Unternehme­n wieder dauerhaft arbeiten und unsere Gäste wieder reisen können.“Rabe pochte auf eine schnelle Auszahlung der Novemberhi­lfe, „von der noch kein einziger Euro geflossen ist“.

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