Saarbruecker Zeitung

Retten strenge Regeln das Fest?

Schärfere Anti-CoronaMaßn­ahmen im Dezember, dann Lockerunge­n über Weihnachte­n. Auf diese Linie haben sich Bund und Länder verständig­t.

- VON CHRISTOPH TROST, ANDREAS HOENIG UND JÖRG BLANK

(dpa) Diesmal ist es nicht nur ein stunden-, sondern ein tagelanges zähes Ringen. Nach vielen Schalten und langen, strittigen Schlussver­handlungen präsentier­en Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten der Länder am Mittwochab­end immerhin einige greifbare Ergebnisse, wie der Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Zahlen weitergehe­n soll. Vor allem: wie das Weihnachts­fest in Deutschlan­d in diesem denkwürdig­en Jahr gefeiert werden kann. Doch dann geht es schon wieder auseinande­r. Welche Regeln künftig genau in extremen Hotspots gelten sollen, dazu gibt es im Beschlussp­apier keine konkreten Aussagen. Und anders als für Weihnachte­n ist für Silvester nicht ausgeschlo­ssen, dass es dann eben doch wieder einen Flickentep­pich gibt mit unterschie­dlichen Länderrege­ln. Die grundsätzl­iche Linie immerhin ist nach diesem Mittwoch klar: Im Dezember sollen die eigentlich bis Ende November befristete­n Corona-Auflagen verlängert und nochmals verschärft werden, um dann wenigstens Weihnachte­n im kleinen Kreis feiern zu können. „Es ist ein besonderer Monat, der vor uns liegt. Und wir haben das in unseren Beschlüsse­n berücksich­tigt“, sagt Merkel. Dennoch habe man bisher nur einen „Teilerfolg“erreicht. Der exponentie­lle Anstieg der Corona-Zahlen sei gebrochen. Man könne sich mit dem Teilerfolg aber auf gar keinen Fall begnügen.

Wie geht es etwa im neuen Jahr weiter? Unklar. Anders als vor einigen Wochen in Aussicht gestellt, liefern Bund und Länder keine echte Langfrists­trategie, wie man über den Winter kommen will. Die Bund-Länder-Runden werden weiterhin regelmäßig nachsteuer­n müssen.

Klar ist nun erst einmal: Freizeitun­d Kultureinr­ichtungen und die Gastronomi­e bleiben dicht, zunächst bis 20. Dezember, am Ende wohl über den Jahreswech­sel hinaus. Das kann aber jetzt noch nicht in Verordnung­en gegossen werden. Und vor allem: Die Kontaktbes­chränkunge­n werden weiter verschärft: „Private Zusammenkü­nfte“werden von 1. Dezember an auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenomme­n. Dafür aber sollen Familien und enge Freunde wenigstens zusammen Weihnachte­n feiern können, am besten nach einigen Tagen freiwillig­er Selbstisol­ation. Die Schulferie­n sollen deshalb schon am 19. Dezember beginnen. Dann nämlich sollen, vom 23. Dezember an, Treffen „im engsten Familienod­er Freundeskr­eis“möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenomme­n.

Aber was ist mit Silvester? Die Ausnahmere­gelung soll laut Beschluss „längstens“bis zum 1. Januar gelten. Wird man am Ende also in einigen Ländern in kleinerem Kreis feiern können und anderswo nicht?

Auseinande­r gehen könnte es aber schon vorher, etwa bei den Schulen. Hier waren Merkel und ihr Kanzleramt­schef Helge Braun (CDU) bei den Ländern vor eineinhalb Wochen fast auf ganzer Linie abgeblitzt. Vor allem im Schulberei­ch wollte der Bund damals mit relativ drastische­n Maßnahmen – wie etwa einer Halbierung der Klassen -–eingreifen und so verhindern, dass sich die Schulen zu Horten der Infektion entwickeln könnten. Am Ende verhindert­en die Länder jegliche Verschärfu­ng.

Nun haben sich Bund und Länder immerhin auf eine Linie für Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 verständig­t. Dann „sollen“schulspezi­fisch Maßnahmen ergriffen werden, namentlich Wechselode­r Hybridunte­rricht ab Klassenstu­fe acht, außer Abschlussk­lassen.

Eine bittere Pille müssen wegen der Verlängeru­ng des Teil-Lockdowns Gastwirte, Hoteliers oder Betreiber von Fitnessstu­dios, Kinos sowie Theatern schlucken. Der Bund greift aber erneut tief in die Schatulle: Auch für den Dezember soll es Zuschüsse geben, um Umsatzausf­älle auszugleic­hen – wenn auch nicht in voller Höhe. Das kostet voraussich­tlich 17 Milliarden Euro. Schon für die Novemberhi­lfen wird mit 14 bis 15 Milliarden Euro Volumen gerechnet. Nachschärf­ungen gibt es im Einzelhand­el: Dabei geht es um die Anzahl der Kunden, die gleichzeit­ig einkaufen dürfen. Eine entscheide­nde Rolle spielt der Wert 800 Quadratmet­er: Bis zu dieser Grenze darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche in dem Laden befinden. Bei größeren Geschäften ist für die Fläche, die 800 Quadratmet­er übersteigt, dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmet­er erlaubt.

 ?? FOTO: GUIDO BERGMANN/BUNDESREGI­ERUNG/DPA ?? Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeis­ter von Berlin, Michael Müller (SPD), bei der Videokonfe­renz von Bund und Ländern. Auf dem Bildschirm im Hintergrun­d ist Nordrhein-Westfalens Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) zu sehen.
FOTO: GUIDO BERGMANN/BUNDESREGI­ERUNG/DPA Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeis­ter von Berlin, Michael Müller (SPD), bei der Videokonfe­renz von Bund und Ländern. Auf dem Bildschirm im Hintergrun­d ist Nordrhein-Westfalens Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) zu sehen.

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