Retten strenge Regeln das Fest?
Schärfere Anti-CoronaMaßnahmen im Dezember, dann Lockerungen über Weihnachten. Auf diese Linie haben sich Bund und Länder verständigt.
(dpa) Diesmal ist es nicht nur ein stunden-, sondern ein tagelanges zähes Ringen. Nach vielen Schalten und langen, strittigen Schlussverhandlungen präsentieren Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend immerhin einige greifbare Ergebnisse, wie der Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Zahlen weitergehen soll. Vor allem: wie das Weihnachtsfest in Deutschland in diesem denkwürdigen Jahr gefeiert werden kann. Doch dann geht es schon wieder auseinander. Welche Regeln künftig genau in extremen Hotspots gelten sollen, dazu gibt es im Beschlusspapier keine konkreten Aussagen. Und anders als für Weihnachten ist für Silvester nicht ausgeschlossen, dass es dann eben doch wieder einen Flickenteppich gibt mit unterschiedlichen Länderregeln. Die grundsätzliche Linie immerhin ist nach diesem Mittwoch klar: Im Dezember sollen die eigentlich bis Ende November befristeten Corona-Auflagen verlängert und nochmals verschärft werden, um dann wenigstens Weihnachten im kleinen Kreis feiern zu können. „Es ist ein besonderer Monat, der vor uns liegt. Und wir haben das in unseren Beschlüssen berücksichtigt“, sagt Merkel. Dennoch habe man bisher nur einen „Teilerfolg“erreicht. Der exponentielle Anstieg der Corona-Zahlen sei gebrochen. Man könne sich mit dem Teilerfolg aber auf gar keinen Fall begnügen.
Wie geht es etwa im neuen Jahr weiter? Unklar. Anders als vor einigen Wochen in Aussicht gestellt, liefern Bund und Länder keine echte Langfriststrategie, wie man über den Winter kommen will. Die Bund-Länder-Runden werden weiterhin regelmäßig nachsteuern müssen.
Klar ist nun erst einmal: Freizeitund Kultureinrichtungen und die Gastronomie bleiben dicht, zunächst bis 20. Dezember, am Ende wohl über den Jahreswechsel hinaus. Das kann aber jetzt noch nicht in Verordnungen gegossen werden. Und vor allem: Die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft: „Private Zusammenkünfte“werden von 1. Dezember an auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Dafür aber sollen Familien und enge Freunde wenigstens zusammen Weihnachten feiern können, am besten nach einigen Tagen freiwilliger Selbstisolation. Die Schulferien sollen deshalb schon am 19. Dezember beginnen. Dann nämlich sollen, vom 23. Dezember an, Treffen „im engsten Familienoder Freundeskreis“möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Aber was ist mit Silvester? Die Ausnahmeregelung soll laut Beschluss „längstens“bis zum 1. Januar gelten. Wird man am Ende also in einigen Ländern in kleinerem Kreis feiern können und anderswo nicht?
Auseinander gehen könnte es aber schon vorher, etwa bei den Schulen. Hier waren Merkel und ihr Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) bei den Ländern vor eineinhalb Wochen fast auf ganzer Linie abgeblitzt. Vor allem im Schulbereich wollte der Bund damals mit relativ drastischen Maßnahmen – wie etwa einer Halbierung der Klassen -–eingreifen und so verhindern, dass sich die Schulen zu Horten der Infektion entwickeln könnten. Am Ende verhinderten die Länder jegliche Verschärfung.
Nun haben sich Bund und Länder immerhin auf eine Linie für Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 verständigt. Dann „sollen“schulspezifisch Maßnahmen ergriffen werden, namentlich Wechseloder Hybridunterricht ab Klassenstufe acht, außer Abschlussklassen.
Eine bittere Pille müssen wegen der Verlängerung des Teil-Lockdowns Gastwirte, Hoteliers oder Betreiber von Fitnessstudios, Kinos sowie Theatern schlucken. Der Bund greift aber erneut tief in die Schatulle: Auch für den Dezember soll es Zuschüsse geben, um Umsatzausfälle auszugleichen – wenn auch nicht in voller Höhe. Das kostet voraussichtlich 17 Milliarden Euro. Schon für die Novemberhilfen wird mit 14 bis 15 Milliarden Euro Volumen gerechnet. Nachschärfungen gibt es im Einzelhandel: Dabei geht es um die Anzahl der Kunden, die gleichzeitig einkaufen dürfen. Eine entscheidende Rolle spielt der Wert 800 Quadratmeter: Bis zu dieser Grenze darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche in dem Laden befinden. Bei größeren Geschäften ist für die Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt.