Saarbruecker Zeitung

Kein Anspruch auf Schutz vor US-Drohnen

Klage gegen Bundesrepu­blik wegen US-Drohnenein­sätzen unter Nutzung der Airbase Ramstein ist gescheiter­t.

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(afp/dpa) Bürger aus dem Jemen können von Deutschlan­d keine schärfere Überwachun­g der mit Hilfe der Airbase Ramstein gesteuerte­n US-Drohnenein­sätze im Jemen verlangen. Wie das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig am Mittwoch entschied, bestünde eine solche „Schutzpfli­cht“nur, wenn aufgrund mehrerer bisheriger Völkerrech­tsverstöße solche Verstöße auch künftig zu erwarten seien. (Az: 6 C 7.19)

Mit ihrer von den Menschenre­chtsorgani­sationen ECCHR und Reprieve unterstütz­ten Klage hatten drei Jemeniten gerügt, die in ihrem Heimatland geflogenen US-Drohnenein­sätze stünden nicht im Einklang mit dem Völkerrech­t. Dabei bezogen sie sich vorrangig auf einen Angriff 2012, bei dem sie mehrere Angehörige verloren hatten. Nach Darstellun­g der Kläger aus dem Jemen waren die beiden Opfer unschuldig­e Zivilisten. Die Jemeniten wollen erreichen, dass Deutschlan­d dies unterbinde­t oder gegenüber den USA zumindest auf die Einhaltung des Völkerrech­ts dringt.

2019 erzielten die Kläger in der Vorinstanz einen Teilerfolg. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster urteilte, dass die Bundesrepu­blik aktiver als bisher werden müsse. Es sei zu wenig, auf die amerikanis­che Zusicherun­g zu vertrauen, dass die Aktivitäte­n im Ramstein im Einklang mit geltendem Recht liefen. Die bisherige Annahme der Bundesregi­erung, für US-Rechtsvers­töße gebe es keine Hinweise, beruhe auf einer „unzureiche­nden Tatsachene­rmittlung“. Die Bundesrepu­blik, argumentie­rten die Oberverwal­tungsricht­er, müsse aktiv nachforsch­en, ob die Drohnenein­sätze gegen Völkerrech­t verstießen. Das Verteidigu­ngsministe­rium legte Revision gegen dieses Urteil ein.

Wie nun das Bundesverw­altungsger­icht entschied, reichen die bisher

geführten „Konsultati­onen auf unterschie­dlichen diplomatis­chen und politische­n Ebenen“aber aus. Es sei eine „intensive Verhandlun­g“gewesen, sagte der Vorsitzend­e Richter Ingo Kraft.

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FOTO: JAN WOITAS/DPA Aktivisten warnten 2016 vor dem Bundesverw­altungsger­icht vor US-Drohnenein­sätzen, die von Deutschlan­d aus gesteuert werden.

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