Mehr Geschäfte dürfen öffnen: Das ändert sich in der Region Grand Est
(hem) Nach rund einem Monat Lockdown wird die strikte Ausgangssperre in Frankreich ab kommendem Samstag gelockert. Das betrifft vor allem den Einzelhandel, der wieder Kunden empfangen darf, während bisher nur der Verkauf von Lebensmitteln und Hygieneartikeln erlaubt war. Eine große Erleichterung für die Ladenbesitzer, die sich auf das Weihnachtsgeschäft vorbereiten. Vor allem Inhaber von Spielzeuggeschäften und Buchhandlungen hoffen, nun die umsatzstarke Zeit des Jahres nutzen zu können. Für die Geschäfte werden aber strenge Regeln gelten, vor allem was die Anzahl an Kunden betrifft, die sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten befinden dürfen. Wie viele es sind, wird an diesem Donnerstag vom französischen Premierminister Jean
Castex präzisiert. Es wird vermutet, dass folgende Regel greifen soll: ein Kunde pro vier Quadratmeter (statt pro acht Quadratmeter vor dem Lockdown). Vor allem in der Adventszeit müssen Kunden dann wohl mit einer längeren Wartezeit vor den Geschäften rechnen.
Bis zum 15. Dezember, der Tag an dem auch Kultureinrichtungen wieder öffnen sollen, muss nach wie vor eine Ausgangsbescheinigung mitgeführt werden, wenn man das Haus verlässt. Die grundsätzliche Regel, dass die Bürger so viel wie möglich zu Hause bleiben, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen, bleibt weiter bestehen. Lediglich die Zahl der Ausnahmen hat zugenommen. So ist es zum Beispiel nun landesweit erlaubt, bis zu drei Stunden täglich und in einem Umkreis von 20 Kilometern um seinen Wohnsitz spazieren zu gehen (statt bisher eine Stunde und ein Kilometer). Auch Sporttraining im Freien ist für Kinder wieder gestattet, ebenso der Besuch eines Gottesdienstes.
Davon, dass Frankreichs Bürger nicht mehr nur notwendige Lebensmittel einkaufen dürfen, sondern auch Kleidung oder Bücher, profitieren auch Saarländer – es ist erlaubt, in beiden Richtungen über die Grenze zu fahren. Wichtig ist die entsprechende Bescheinigung, sonst droht ein Bußgeld von 135 Euro. Für Einkaufsfahrten jenseits der Grenze soll Punkt 2. der Bescheinigung angekreuzt werden. Die französischen Formulare mit deutschen Übersetzungen können auf der Corona-Sonderinternetseite der Landesregierung heruntergeladen werden.