Die Stolperfallen beim Preisvergleich im Internet
(bje) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt Kunden, mithilfe von Preissuchmaschinen vermeintliche Schnäppchen vor dem Kauf zu überprüfen. Doch dabei sei Vorsicht geboten, denn nicht immer stehe das beste Angebot ganz oben. Laut den Verbraucherschützern ähnelt das Geschäftsmodell einiger Portale dem eines Maklers. So arbeiteten die Vergleichsseiten meist auf Provisionsbasis. An einem Kauf verdienen sie mit. Wer allerdings ein paar Tricks beachte, könne am Ende dennoch ein Schnäppchen machen.
Die Ergebnisliste zur jeweiligen Suchanfrage des Verbrauchers sei oft nicht von günstig nach teuer geordnet. Bei einigen Vergleichsportalen werden laut den Verbraucherschützern zuerst die Produkte angezeigt, die aus Sicht der Plattform am passendsten sind. An erster Stelle stünden dabei meist Produkte, bei deren Verkauf das Vergleichsportal verdiene. Verbraucher sollten deshalb die Filter der Seite auf ihre Bedürfnisse anpassen.
Schlagworte wie „begrenzt“oder „exklusiv“sollten Kunden laut den Verbraucherschützern hellhörig machen. Sie seien ein Druckmittel, um die Kaufentscheidung zu beschleunigen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, nicht beim ersten Exklusiv-Angebot zuzuschlagen, sondern weitere Portale zu Rate zu ziehen. Auch eine „Tiefpreisgarantie“sei mit Vorsicht zu genießen, denn häufig sei sie an Bedingungen geknüpft.
Wenn Preissuchmaschinen mit Qualitätssiegeln werben, empfehlen die Verbraucherschützer zu überprüfen, ob das Zertifikat von einer unabhängigen Prüfstelle vergeben wurde. Außerdem sollten Kunden darauf achten, wofür es das Siegel gab. Es gebe auch Auszeichnungen für Datensicherheit oder Kundenservice, die letztlich nichts mit dem Produkt zu tun haben. Auch die Kundenbewertungen beziehen sich laut Verbraucherzentrale nicht auf die jeweilige Ware sondern auf den Anbieter.