Anwalt von erfundenem NSU-Opfer freigesprochen
(dpa) Das Landgericht Aachen hat den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Kammer habe keinen vorsätzlichen Betrug feststellen können, sagte die Richterin. Der Anwalt habe „so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen“– es gelte aber der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Anwalt war im Namen eines Opfers des NSU-Bombenanschlags in Köln aufgetreten – das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht.