Saarbruecker Zeitung

Keine Gottesdien­ste nach Weihnachte­n im Bistum Speyer

- Produktion dieser Seite: Esther Brenner, Tobias Keßler Johannes Schleuning

(pn/jos) Im Bistum Speyer, zu dem Homburg mit dem Saarpfalz-Kreis gehört, wird es direkt nach Weihnachte­n bis zum 10. Januar keine Gottesdien­ste mehr geben. Im Bistum Trier, zu dem ein Großteil des Saarlandes gehört, ist diese Regelung nicht vorgesehen, wie das Bistum auf SZ-Anfrage mitteilte.

Das Bistum Speyer schickte an alle katholisch­en Pfarreien eine entspreche­nde Dienstanwe­isung. „Nach den Gottesdien­sten an den Weihnachts­feiertagen wollen wir mit einem Verzicht auf alle öffentlich­en Gottesdien­ste in diesem Zeitraum unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und gegen eine weitere Überlastun­g von Krankenhäu­sern sowie Alten- und Pflegeeinr­ichtungen in unserem Land leisten“, heißt es in dem Schreiben. Mit diesem Beitrag „unserer gesellscha­ftlichen Mitverantw­ortung“wolle man für den Schutz der Gesundheit eintreten und insbesonde­re die vulnerable­n Bevölkerun­gsgruppen schützen, heißt es in dem Schreiben.

Daher gelten vom Sonntag, 27. Dezember, bis zum voraussich­tlichen Ende des Lockdowns am 10. Januar folgende Regelungen: In dem Zeitraum dürfen keine öffentlich­en Gottesdien­ste gefeiert werden. Davon ausgenomme­n sind Beerdigung­en. Livestream­s von Gottesdien­sten (Eucharisti­efeiern, Andachten und ähnlichem) sind erlaubt und gewünscht, sofern dies in den Pfarreien möglich ist. An diesen nicht öffentlich­en Gottesdien­sten dürfen maximal 20 Personen – ausschließ­lich Mitwirkend­e – teilnehmen. Somit werden also am zweiten Weihnachts­feiertag auch in den katholisch­en Pfarreien in Homburg, Bexbach und Kirkel keine Gottesdien­ste in diesem Jahr gefeiert.

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