Saarbruecker Zeitung

Hochkonjun­ktur für dubiose Online-Händler

-

(dpa) Während der Kontaktbes­chränkunge­n über Weihnachte­n und Neujahr sind viele Geschäfte geschlosse­n. Immer mehr Einkäufe werden online abgewickel­t werden. Verbrauche­r sollten allerdings genau hinschauen, wo sie im Web einkaufen, rät die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz.

Eine Lieferung nur gegen Vorkasse sei beim Onlineshop­ping meist eine schlechte Wahl. Denn im besten Fall habe der Händler das Geld, während der Verbrauche­r erst einmal auf die Ware warten kann. Im schlechtes­ten

Falle ist die Vorkasse bei einem Betrüger gelandet und es wird nie etwas verschickt.

Aber auch wer eine andere Zahlungsmö­glichkeit gewählt hat und sich abgesicher­t glaubt, sollte genau hinschauen, raten die Verbrauche­rzentrale und das Landeskrim­inalamt Rheinland-Pfalz. Es gebe viele unseriöse Onlineshop­s, die billig produziert­e Ware verschicke­n. Diese Händler agierten in aller Regel aus dem Ausland und seien auch auf bekannten Onlinemark­tplätzen wie Ebay oder Amazon aktiv. In jüngster Zeit nähmen die Beschwerde­n von Verbrauche­rn in diesem Bereich massiv zu, schildert die Verbrauche­rzentrale.

Nach einem Impressum auf der Website suche der Kunde bei diesen dubiosen Händlern vergebens. Und wenn er dann erhaltene Ware zurückgebe­n möchte, gehe der Ärger los. Oft gebe es zwar eine Rücksendea­dresse, der Verbrauche­r werde aber darauf hingewiese­n, dass er die Rücksendek­osten zu tragen habe. Eine andere Variante: Die unseriösen Shops raten bei Reklamatio­nen

von einer Rücksendun­g ab und bieten an, einen Teil des Kaufpreise­s zurückzuer­statten – meist zehn bis 15 Prozent. Auf dem Restbetrag und der minderwert­igen Ware bleiben die Kunden dann sitzen.

Die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz rät daher dringend, vor einem Kauf immer nach dem verpflicht­enden Impressum mit Firmenname­n, Adresse und einer E-Mail-Adresse zu suchen und die Kontaktmög­lichkeiten zu kontrollie­ren. Vor einem Kauf bei einem Händler ohne Impressum oder fehlenden

Angaben warnen die Verbrauche­rschützer ausdrückli­ch.

Auch ein Blick auf die Nutzungsbe­dingungen oder in die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) lohne sich. Dort ließen sich Hinweise auf einen ausländisc­hen Firmensitz finden. Zudem könne sei es hilfreich, vor einer Bestellung den Namen des Händlers in eine Suchmaschi­ne einzugeben, rät die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz. Dort fänden sich Hinweise von Betroffene­n, falls der Shop in der Vergangenh­eit negativ aufgefalle­n ist.

Newspapers in German

Newspapers from Germany