Hochkonjunktur für dubiose Online-Händler
(dpa) Während der Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Neujahr sind viele Geschäfte geschlossen. Immer mehr Einkäufe werden online abgewickelt werden. Verbraucher sollten allerdings genau hinschauen, wo sie im Web einkaufen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Eine Lieferung nur gegen Vorkasse sei beim Onlineshopping meist eine schlechte Wahl. Denn im besten Fall habe der Händler das Geld, während der Verbraucher erst einmal auf die Ware warten kann. Im schlechtesten
Falle ist die Vorkasse bei einem Betrüger gelandet und es wird nie etwas verschickt.
Aber auch wer eine andere Zahlungsmöglichkeit gewählt hat und sich abgesichert glaubt, sollte genau hinschauen, raten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Es gebe viele unseriöse Onlineshops, die billig produzierte Ware verschicken. Diese Händler agierten in aller Regel aus dem Ausland und seien auch auf bekannten Onlinemarktplätzen wie Ebay oder Amazon aktiv. In jüngster Zeit nähmen die Beschwerden von Verbrauchern in diesem Bereich massiv zu, schildert die Verbraucherzentrale.
Nach einem Impressum auf der Website suche der Kunde bei diesen dubiosen Händlern vergebens. Und wenn er dann erhaltene Ware zurückgeben möchte, gehe der Ärger los. Oft gebe es zwar eine Rücksendeadresse, der Verbraucher werde aber darauf hingewiesen, dass er die Rücksendekosten zu tragen habe. Eine andere Variante: Die unseriösen Shops raten bei Reklamationen
von einer Rücksendung ab und bieten an, einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten – meist zehn bis 15 Prozent. Auf dem Restbetrag und der minderwertigen Ware bleiben die Kunden dann sitzen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät daher dringend, vor einem Kauf immer nach dem verpflichtenden Impressum mit Firmennamen, Adresse und einer E-Mail-Adresse zu suchen und die Kontaktmöglichkeiten zu kontrollieren. Vor einem Kauf bei einem Händler ohne Impressum oder fehlenden
Angaben warnen die Verbraucherschützer ausdrücklich.
Auch ein Blick auf die Nutzungsbedingungen oder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lohne sich. Dort ließen sich Hinweise auf einen ausländischen Firmensitz finden. Zudem könne sei es hilfreich, vor einer Bestellung den Namen des Händlers in eine Suchmaschine einzugeben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dort fänden sich Hinweise von Betroffenen, falls der Shop in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist.