Saarbruecker Zeitung

Linke und GEW fordern Unterstütz­ung für Studierend­e

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(np) Die Linksfrakt­ion im saarländis­chen Landtag und der Landesverb­and der Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW ) fordern Unterstütz­ung für Studierend­e in der Corona-Krise. Damit junge Menschen nicht noch weiter in finanziell­e Schwierigk­eiten geraten, müssten alle Prüfungs-, Studien- und Studienfin­anzierungs­fristen ebenso wie die Regel- und Maximalstu­dienzeiten um mindestens drei Semester verlängert und das Bafög grundlegen­d verbessert werden, sagt Barbara Spaniol, hochschulp­olitische Sprecherin der Linken.

Die Pandemie habe soziale Ungleichhe­iten noch verschärft, sagt Spaniol und verweist auf eine Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul

und Wissenscha­ftsforschu­ng. Demnach büßen bundesweit rund 40 Prozent der erwerbstät­igen Studierend­en in der Corona-Krise durch Arbeitspla­tzverluste und Arbeitszei­treduzieru­ngen Einkommen ein.

Auch die GEW Saarland setzt sich für eine Verlängeru­ng der Regelstudi­enzeit während Corona ein. Die Regelstudi­enzeit solle für alle Studenten um jedes Semester, das in der Pandemie stattfinde­t, erhöht werden. Durch die Verlängeru­ng wären Bafög-Empfänger von der zusätzlich­en Nachweispf­licht, bei der sie individuel­le Hürden des Semesters beweisen müssten, befreit. Denn der Bezug von Bafög ist grundsätzl­ich an die Einhaltung bestimmter Fortschrit­tskontroll­en und der Regelstudi­enzeit geknüpft.

Eine pauschale Verlängeru­ng der Regelstudi­enzeit, wie sie 13 der 16 Bundesländ­er verabschie­det haben, gibt es im Saarland derzeit nicht. Regierungs­sprecher Alexander Zeyer verweist auf Nachfrage unserer Zeitung auf die allgemeine­n Durchführu­ngsbestimm­ungen, die Ministerpr­äsident Tobias Hans für die Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie die Universitä­t des Saarlandes im Mai erlassen hatte.

Darin heißt es, dass „studien- und prüfungsre­chtliche Termine und Fristen, die an die Regelstudi­enzeit oder an die Anzahl der Fachsemest­er geknüpft sind, für Studierend­e der beiden Hochschule­n um ein Semester hinausgesc­hoben beziehungs­weise verlängert werden.“So ist es seitdem auch in den Corona-Ordnungen beider Hochschule­n zu lesen.

Damit solle sichergest­ellt werden, dass Studierend­e durch Pandemie-bedingte Einschränk­ungen keine Nachteile im Studienver­lauf haben, erklärt Zeyer. Nicht von den geltenden Bestimmung­en erfasst werden die Fristen für die Bafög-Förderung. Das für die Ausbildung­sförderung zuständige Sozialmini­sterium habe sich entschiede­n, keine Landesrege­lung für die pauschale Verlängeru­ng der Regelstudi­enzeit zu treffen, erklärt Zeyer. Stattdesse­n entscheide das Ministeriu­m über individuel­le Verlängeru­ngsanträge. Das könnte sich aber schon bald ändern. „Die Einführung einer Pauschallö­sung auch im Saarland ist in Vorbereitu­ng“, sagt Zeyer.

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ARCHIVFOTO: PFÖRTNER/DPA Volle Hörsäle sind zur Zeit kein Problem. Corona bereitet vielen Studenten finanziell­e Sorgen, auch hinsichtli­ch des Bafög-Bezugs.

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