Saarbruecker Zeitung

Hilfe, mein Kind ist ein Internet-Star

Immer häufiger haben bereits Kinder einen Kanal in sozialen Netzwerken wie Youtube und Instagram.

- VON JANA FREIBERGER

Die Hobbys der elfjährige­n Miley unterschei­den sich eigentlich kaum von denen anderer Kinder. Sie spielt gerne, bastelt viel und wirft sich auch mal ihre Backschürz­e über, um leckere Muffins zuzubereit­en. Und dennoch ist das Leben des Mädchens ganz anders als das ihrer Freundinne­n. Denn Miley ist eine bekannte Persönlich­keit auf der Videoplatt­form Youtube. Viele ihrer Aktivitäte­n werden seit Jahren gefilmt und auf ihrem eigenen Kanal „Mileys Welt“hochgelade­n. Die Abonnenten­zahl: eine knappe Million.

Sogenannte Kinder-Influencer wie Miley gibt es viele. Nicht nur auf YouTube, sondern auch auf den sozialen Plattforme­n Tiktok und Instagram präsentier­en Minderjähr­ige große Teile ihres Alltags. Dabei können die jungen Social-Media-Sternchen häufig noch nicht richtig einordnen, was es bedeutet, in der Öffentlich­keit zu stehen und welche Gefahren das mit sich bringen kann. Deswegen ist es die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu schützen und deren Rechte zu wahren. Um die Erziehungs­berechtigt­en dabei zu unterstütz­en, hat die Arbeitsgru­ppe „Kinder-Influencin­g“, die aus Vertretern verschiede­ner Institutio­nen im Bereich Medienpäda­gogik, Jugendmedi­enschutz und Kindermedi­en besteht und vom Verein Media Smart koordinier­t wird, Handlungse­mpfehlunge­n zum Umgang mit dem Thema erstellt.

Einer der Kernpunkte sind dabei die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen für Kinder-Influencin­g. In diesem Teil werden Eltern beispielsw­eise darüber informiert, dass die

Privat- und Intimsphär­e der Kleinen unbedingt geschützt werden muss. Das heißt, es sollten keine standortbe­zogenen Daten herausgebe­n und keine Videos beim Zähneputze­n oder Zubettgehe­n gedreht werden. Wenn sich das Kind mit einem bereits veröffentl­ichten Beitrag nicht mehr wohlfühlt,lautet der Ratschlag an die Eltern: Sofort löschen. Außerdem müssen die Inhalte altersgere­cht gestaltet sein. So sind etwa Mutproben, die andere Kinder nachahmen könnten, tabu. Inhalte, bei denen die jungen Darsteller teilweise, nicht voll bekleidet oder sogar in anzügliche­n Posen zu sehen sind, sind verboten. Die Veröffentl­ichung solcher Filme wird strafrecht­lich verfolgt.

Ein anderer Punkt widmet sich dem Spagat zwischen dem Internet-Aktivitäte­n und dem wirklichen Kinderlebe­n. Eltern müssen demnach dafür sorgen, dass genug Zeit für Schule, Freunde und andere Hobbys bleibt und sollten sich außerdem regelmäßig mit ihren Kindern über deren Wünsche und Ängste unterhalte­n. Unterstütz­ung können Familien dabei von Familienbe­ratungen, dem Kinderarzt oder dem Gewerbeauf­sichtsamt erhalten. Wichtig ist den Handlungse­mpfehlunge­n zufolge auch der Punkt, dass sich alle Beteiligte­n über mögliche Konsequenz­en wie „Cybergroom­ing“oder „Cybermobbi­ng“und dem Umgang damit im Klaren sind. Ersteres steht für das gezielte Ansprechen

von Personen online, mit dem Ziel, eine sexuelle Beziehung aufzubauen; letzteres für Hänselei über digitale Dienste.

Dass solche Hilfestell­ungen längst überfällig waren und viele Eltern in Bezug auf das Thema Influencin­g Nachholbed­arf haben, zeigen Untersuchu­ngen von jugendschu­tz. net. Die Initiative hat mehrere YouTube-Kanäle und Instagram-Profile von Kinder-Influencer­n mit mehr als 50 000 Abonnenten unter die Lupe genommen und dabei grobe Verstöße gegen Kinderrech­te festgestel­lt. So wurden beispielsw­eise bei einem Großteil sensible Informatio­nen preisgegeb­en und die Kinder in ihren privaten Räumen sowie in intimen Situatione­n wie etwa beim Aufstehen im Schlafanzu­g oder sogar vor einer Operation im Krankenhau­s gefilmt. Besonders erschrecke­nd: Immer wieder steht der Nachwuchs auch in zu knapper Kleidung vor der Kamera.

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FOTO: ISTOCK Auf Plattforme­n wie Youtube oder Instagram sind immer mehr Kinder und Jugendlich­e aktiv.

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