Hilfe, mein Kind ist ein Internet-Star
Immer häufiger haben bereits Kinder einen Kanal in sozialen Netzwerken wie Youtube und Instagram.
Die Hobbys der elfjährigen Miley unterscheiden sich eigentlich kaum von denen anderer Kinder. Sie spielt gerne, bastelt viel und wirft sich auch mal ihre Backschürze über, um leckere Muffins zuzubereiten. Und dennoch ist das Leben des Mädchens ganz anders als das ihrer Freundinnen. Denn Miley ist eine bekannte Persönlichkeit auf der Videoplattform Youtube. Viele ihrer Aktivitäten werden seit Jahren gefilmt und auf ihrem eigenen Kanal „Mileys Welt“hochgeladen. Die Abonnentenzahl: eine knappe Million.
Sogenannte Kinder-Influencer wie Miley gibt es viele. Nicht nur auf YouTube, sondern auch auf den sozialen Plattformen Tiktok und Instagram präsentieren Minderjährige große Teile ihres Alltags. Dabei können die jungen Social-Media-Sternchen häufig noch nicht richtig einordnen, was es bedeutet, in der Öffentlichkeit zu stehen und welche Gefahren das mit sich bringen kann. Deswegen ist es die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu schützen und deren Rechte zu wahren. Um die Erziehungsberechtigten dabei zu unterstützen, hat die Arbeitsgruppe „Kinder-Influencing“, die aus Vertretern verschiedener Institutionen im Bereich Medienpädagogik, Jugendmedienschutz und Kindermedien besteht und vom Verein Media Smart koordiniert wird, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Thema erstellt.
Einer der Kernpunkte sind dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kinder-Influencing. In diesem Teil werden Eltern beispielsweise darüber informiert, dass die
Privat- und Intimsphäre der Kleinen unbedingt geschützt werden muss. Das heißt, es sollten keine standortbezogenen Daten herausgeben und keine Videos beim Zähneputzen oder Zubettgehen gedreht werden. Wenn sich das Kind mit einem bereits veröffentlichten Beitrag nicht mehr wohlfühlt,lautet der Ratschlag an die Eltern: Sofort löschen. Außerdem müssen die Inhalte altersgerecht gestaltet sein. So sind etwa Mutproben, die andere Kinder nachahmen könnten, tabu. Inhalte, bei denen die jungen Darsteller teilweise, nicht voll bekleidet oder sogar in anzüglichen Posen zu sehen sind, sind verboten. Die Veröffentlichung solcher Filme wird strafrechtlich verfolgt.
Ein anderer Punkt widmet sich dem Spagat zwischen dem Internet-Aktivitäten und dem wirklichen Kinderleben. Eltern müssen demnach dafür sorgen, dass genug Zeit für Schule, Freunde und andere Hobbys bleibt und sollten sich außerdem regelmäßig mit ihren Kindern über deren Wünsche und Ängste unterhalten. Unterstützung können Familien dabei von Familienberatungen, dem Kinderarzt oder dem Gewerbeaufsichtsamt erhalten. Wichtig ist den Handlungsempfehlungen zufolge auch der Punkt, dass sich alle Beteiligten über mögliche Konsequenzen wie „Cybergrooming“oder „Cybermobbing“und dem Umgang damit im Klaren sind. Ersteres steht für das gezielte Ansprechen
von Personen online, mit dem Ziel, eine sexuelle Beziehung aufzubauen; letzteres für Hänselei über digitale Dienste.
Dass solche Hilfestellungen längst überfällig waren und viele Eltern in Bezug auf das Thema Influencing Nachholbedarf haben, zeigen Untersuchungen von jugendschutz. net. Die Initiative hat mehrere YouTube-Kanäle und Instagram-Profile von Kinder-Influencern mit mehr als 50 000 Abonnenten unter die Lupe genommen und dabei grobe Verstöße gegen Kinderrechte festgestellt. So wurden beispielsweise bei einem Großteil sensible Informationen preisgegeben und die Kinder in ihren privaten Räumen sowie in intimen Situationen wie etwa beim Aufstehen im Schlafanzug oder sogar vor einer Operation im Krankenhaus gefilmt. Besonders erschreckend: Immer wieder steht der Nachwuchs auch in zu knapper Kleidung vor der Kamera.