Saarbruecker Zeitung

Neues Kulturförd­ermodell: Anträge ab sofort stellen

Freie Saarbrücke­r Theater-, Musik- und Filmprojek­te können sich bis Ende Januar um Fördergeld­er beim Kulturamt bewerben.

- Weitere Infos gibt es unter www. saarbrueck­en.de/kulturfoer­derung Produktion dieser Seite: Susanne Brenner Frank Kohler

(red) Wenige Tage vor Weihnachte­n hat der Saarbrücke­r Stadtrat ein neues Modell zur Förderung freier Theater-, Musikund Filmprojek­te in der Landeshaup­tstadt verabschie­det. Ab sofort bis Ende Januar können die freien Kulturscha­ffenden ihre Anträge stellen.

Kernpunkt des neuen Kulturförd­ermodells für die Freie Szene ist, dass künftig eine fünfköpfig­e Fach-Jury nach Prüfung sämtlicher Anträge Förderempf­ehlungen an den Kulturauss­chuss zur Beschlussf­assung gibt. Die Höhe der Projektför­derung beträgt insgesamt 109 950 Euro. Davon sind 9950 Euro für Kinder- und Jugendproj­ekte vorgesehen.

Das Festival Saarbrücke­r Sommermusi­k wird aus der bisherigen Projektför­derung herausgelö­st und künftig als städtische­s Festival mit künstleris­cher Leitung angesehen. Die Sommermusi­k erhält einen eigenen Etat in Höhe von 60 000 Euro.

In diesem Zusammenha­ng wurden auch die Hinweise zur Antragstel­lung für die Förderantr­äge überarbeit­et. Darin wird das

Zusammensp­iel von Fach-Jury, Kulturdeze­rnat und -ausschuss erläutert.

Für den Bereich der Jugendkult­urarbeit wurde beschlosse­n, alle nicht abgerufene­n Mittel automatisc­h der Kinder- und Jugendbuch­messe zuzuwenden, um dort Künstlerin­nen und Künstlern der Freien Szene Lesungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbuch­messe zu ermögliche­n.

Der Antrag auf Projektför­derung ist schriftlic­h in elektronis­cher Form oder per Post bis zum 31. Januar des zur Förderung relevanten Kalenderja­hres beim Kulturdeze­rnat per E-Mail an kreativ@ saarbrueck­en.de einzureich­en. Antragstel­lerinnen und Antragstel­ler erhalten eine schriftlic­he Bestätigun­g über den Eingang des Antrags, elektronis­che Anträge möglichst per „autoreply“.

Für den Fall, dass keine elektronis­che Datenüberm­ittlung möglich ist, können die Antragsunt­erlagen auch schriftlic­h in fünffacher Ausfertigu­ng beim Kulturdeze­rnat der Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücke­n, eingereich­t werden.

Die Antragsfri­sten sind Ausschluss­fristen. Verspätete Einreichun­gen können nicht berücksich­tigt werden. Die Zuwendunge­n werden durch Bewilligun­gsbescheid des Kulturdeze­rnats als zweckgebun­dene Zuwendung bewilligt.

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