Neues Kulturfördermodell: Anträge ab sofort stellen
Freie Saarbrücker Theater-, Musik- und Filmprojekte können sich bis Ende Januar um Fördergelder beim Kulturamt bewerben.
(red) Wenige Tage vor Weihnachten hat der Saarbrücker Stadtrat ein neues Modell zur Förderung freier Theater-, Musikund Filmprojekte in der Landeshauptstadt verabschiedet. Ab sofort bis Ende Januar können die freien Kulturschaffenden ihre Anträge stellen.
Kernpunkt des neuen Kulturfördermodells für die Freie Szene ist, dass künftig eine fünfköpfige Fach-Jury nach Prüfung sämtlicher Anträge Förderempfehlungen an den Kulturausschuss zur Beschlussfassung gibt. Die Höhe der Projektförderung beträgt insgesamt 109 950 Euro. Davon sind 9950 Euro für Kinder- und Jugendprojekte vorgesehen.
Das Festival Saarbrücker Sommermusik wird aus der bisherigen Projektförderung herausgelöst und künftig als städtisches Festival mit künstlerischer Leitung angesehen. Die Sommermusik erhält einen eigenen Etat in Höhe von 60 000 Euro.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Hinweise zur Antragstellung für die Förderanträge überarbeitet. Darin wird das
Zusammenspiel von Fach-Jury, Kulturdezernat und -ausschuss erläutert.
Für den Bereich der Jugendkulturarbeit wurde beschlossen, alle nicht abgerufenen Mittel automatisch der Kinder- und Jugendbuchmesse zuzuwenden, um dort Künstlerinnen und Künstlern der Freien Szene Lesungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbuchmesse zu ermöglichen.
Der Antrag auf Projektförderung ist schriftlich in elektronischer Form oder per Post bis zum 31. Januar des zur Förderung relevanten Kalenderjahres beim Kulturdezernat per E-Mail an kreativ@ saarbruecken.de einzureichen. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Antrags, elektronische Anträge möglichst per „autoreply“.
Für den Fall, dass keine elektronische Datenübermittlung möglich ist, können die Antragsunterlagen auch schriftlich in fünffacher Ausfertigung beim Kulturdezernat der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken, eingereicht werden.
Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen. Verspätete Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Zuwendungen werden durch Bewilligungsbescheid des Kulturdezernats als zweckgebundene Zuwendung bewilligt.