Londoner Gericht lässt Assange nicht frei
(dpa) Dem Jubel folgt für Julian Assange die Ernüchterung: Der Wikileaks-Gründer muss vorerst im Gefängnis bleiben. Ein Londoner Gericht lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution oder unter Hausarrest aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh zu entlassen. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgelehnt.
Anhänger des gebürtigen Australiers reagierten entsetzt auf das neue Urteil. „Schande“, riefen sie vor dem Gerichtsgebäude. Mindestens ein Mensch wurde festgenommen, wie eine Reporterin berichtete. Assanges Partnerin Stella Moris zeigte sich tief enttäuscht. „Julian sollte überhaupt nicht in Belmarsh sein“, sagte sie Journalisten und forderte den künftigen US-Präsidenten Joe Biden auf, Assange zu begnadigen.
Richterin Vanessa Baraitser hatte die Ablehnung der Auslieferung mit dem psychischen Gesundheitszustand
Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh
gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen. Gegen beide Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.
Assange sitzt seit 15 Monaten in Belmarsh im Südosten Londons in Haft, weil er 2012 mit seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Kritiker bemängeln die Zustände in dem Hochsicherheitsgefängnis stark. Anwalt Edmund Fitzgerald wies vor Gericht darauf hin, dass es in Assanges Zellentrakt einen starken Corona-Ausbruch gegeben habe. Richterin Baraitser allerdings betonte unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Gefängnisleitung, dass derzeit nur drei Gefangene infiziert seien.