Mehr Corona-Tote – Land will schneller impfen
Mehr Impfungen aus einer Ampulle und neue Bestellungen sollen den schleppenden ImpfStart beschleunigen.
(dpa/dik/SZ) Die Politik legt beim Impf-Tempo nach. Doch noch steigt die Zahl der Corona-Toten: Am Freitag erreichte sie bundesweit einen Tageshöchstwert seit Pandemiebeginn. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete an einem Tag weitere 1188 Verstorbene, 38 795 sind es jetzt insgesamt. Im Saarland starben in den vergangenen sieben Tagen 84 Menschen im Zusammenhang mit Corona. Allein am Freitag wurden elf Tote gemeldet.
Zwei Tage vor dem Inkrafttreten verschärfter Kontaktregeln ging auch die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen weiter hoch: Bei 249 weiteren
Positiv-Tests stieg die Sieben-Tage Inzidenz pro 100 000 Einwohner im Saarland auf 151,8.
Fortschritte in der Pandemie-Bekämpfung wurden dagegen beim Impfen gemeldet. Der zweite in Europa zugelassene Impfstoff, das Vakzin des US-Herstellers Moderna, soll ab Dienstag an die Bundesländer geliefert werden. Zunächst sollen 63 600 Dosen ankommen. Ab Ende Januar sind alle zwei Wochen größere Lieferungen geplant. EU-weit gibt es zudem eine neue Vereinbarung über bis zu 300 Millionen weitere Biontech/ Pfizer-Dosen. 75 Millionen Dosen davon sollten bereits bis Ende des zweiten Quartals zur Verfügung stehen. Der Biontech-Impfstoff wirkt nach ersten Studien offenbar auch gegen die neue Virus-Mutation aus
Großbritannien. Bundesweit stieg die Zahl der vom RKI bislang registrierten Corona-Impfungen von Donnerstag auf Freitag um 50 938 auf 476 959. Im Saarland waren bis Donnerstag 7400 Menschen geimpft worden, wie Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte. Bis Ende Januar wolle man hier 35 000 Impfungen vergeben. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) äußerte sich im Landtag zuversichtlich, dass es in den kommenden Tagen und Wochen schneller vorangeht. Die zuständige EU-Behörde Ema genehmigte am Freitag, aus den gelieferten Biontech-Ampullen sechs statt fünf Dosen zu nutzen – eine Steigerung um 20 Prozent.
„Man bleibt am besten für sich“, hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) den Saarländern am Dienstag nach der Videokonferenz ans Herz gelegt, bei der sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns und noch striktere Corona-Regeln verständigten. Die Empfehlung des Ministerpräsidenten, auf Kontakte weitgehend zu verzichten, wird ab Montag nun Pflicht. Dann tritt die am Donnerstag vom Ministerrat beschlossene neue Corona-Verordnung in Kraft. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie viele Menschen dürfen sich ab Montag noch treffen?
Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet – das bedeutet: Die Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, dürfen nur noch eine Person treffen, die nicht im Haushalt lebt. Umgekehrt darf eine Person mit den Mitgliedern eines anderen Haushaltes zusammenkommen.
Gibt es Ausnahmen?
Wenn die Betreuung Minderjähriger oder Pflegebedürftiger nicht anders sichergestellt werden kann, dürfen sich auch mehrere Personen in einem anderen Haushalt aufhalten. Außerdem dürfen sich laut Ministerpräsident Hans zwei Familien bei der Betreuung von unter 14-jährigen Kindern abwechseln – aber: „Der Kreis der Betreuenden und der Kinder muss durchgehend gleich sein“, betonte Hans am Freitag in einer Regierungserklärung im Landtag.
Was gilt für Regionen mit besonders vielen Corona-Infektionen?
Wenn in einem Landkreis oder dem Regionalverband Saarbrücken die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche über 200 liegt und das für mehr als drei Tage, dürfen die Bewohner nur noch im Umkreis von 15 Kilometern, gemessen ab der Kreisgrenze, Ausflüge machen. Am Freitag lag der Inzidenzwert im Landkreis Saarlouis laut Gesundheitsministerium mit 198,6 nur noch knapp unter der kritischen Marke von 200. Die 15-Kilometer-Regel soll laut Hans nicht gelten, wenn ein Landkreis den Inzidenzwert von 200 nur deshalb überschreitet, weil es etwa in einer geschlossenen Einrichtung wie in einem Pflegeheim einen Corona-Ausbruch gab.
Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man sich nicht an die Kontaktbeschränkungen oder das Ausflugsverbot hält?
Die Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro geahndet werden. Bei mehrmaligen Verstößen wird das Bußgeld jeweils verdoppelt.
Was passiert, wenn man aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet ins Saarland einreist?
Wer sich zehn Tage dort aufgehalten hat, muss nicht nur wie bisher zehn Tage in häusliche Quarantäne, sondern auch einen Corona-Test machen. Mit einem zweiten negativen Test kann die Quarantäne-Zeit um fünf Tage verkürzt werden.
Wie lange gilt die neue Verordnung?
Zunächst bis zum 24. Januar. Ministerpräsident Hans hat aber bereits angekündigt, sie „dann mindestens bis Ende Januar“zu verlängern.
Gibt es weitere offene Fragen?
Ja. Etwa wie Eltern, die ihre Kinder wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, Kinderkrankengeld beantragen können. Diese ebenfalls von Bund und Ländern beschlossene Maßnahme wird zwar separat geregelt. Allerdings beantwortete das saarländische Gesundheitsministerium die hierzu gestellten Fragen bis Freitagabend ebensowenig wie jene zur neuen Corona-Verordnung.
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