Saarbruecker Zeitung

Mehr Corona-Tote – Land will schneller impfen

Mehr Impfungen aus einer Ampulle und neue Bestellung­en sollen den schleppend­en ImpfStart beschleuni­gen.

- VON MANUEL GÖRTZ

(dpa/dik/SZ) Die Politik legt beim Impf-Tempo nach. Doch noch steigt die Zahl der Corona-Toten: Am Freitag erreichte sie bundesweit einen Tageshöchs­twert seit Pandemiebe­ginn. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete an einem Tag weitere 1188 Verstorben­e, 38 795 sind es jetzt insgesamt. Im Saarland starben in den vergangene­n sieben Tagen 84 Menschen im Zusammenha­ng mit Corona. Allein am Freitag wurden elf Tote gemeldet.

Zwei Tage vor dem Inkrafttre­ten verschärft­er Kontaktreg­eln ging auch die Zahl der gemeldeten Neuinfekti­onen weiter hoch: Bei 249 weiteren

Positiv-Tests stieg die Sieben-Tage Inzidenz pro 100 000 Einwohner im Saarland auf 151,8.

Fortschrit­te in der Pandemie-Bekämpfung wurden dagegen beim Impfen gemeldet. Der zweite in Europa zugelassen­e Impfstoff, das Vakzin des US-Hersteller­s Moderna, soll ab Dienstag an die Bundesländ­er geliefert werden. Zunächst sollen 63 600 Dosen ankommen. Ab Ende Januar sind alle zwei Wochen größere Lieferunge­n geplant. EU-weit gibt es zudem eine neue Vereinbaru­ng über bis zu 300 Millionen weitere Biontech/ Pfizer-Dosen. 75 Millionen Dosen davon sollten bereits bis Ende des zweiten Quartals zur Verfügung stehen. Der Biontech-Impfstoff wirkt nach ersten Studien offenbar auch gegen die neue Virus-Mutation aus

Großbritan­nien. Bundesweit stieg die Zahl der vom RKI bislang registrier­ten Corona-Impfungen von Donnerstag auf Freitag um 50 938 auf 476 959. Im Saarland waren bis Donnerstag 7400 Menschen geimpft worden, wie Saar-Gesundheit­sministeri­n Monika Bachmann (CDU) sagte. Bis Ende Januar wolle man hier 35 000 Impfungen vergeben. Ministerpr­äsident Tobias Hans (CDU) äußerte sich im Landtag zuversicht­lich, dass es in den kommenden Tagen und Wochen schneller vorangeht. Die zuständige EU-Behörde Ema genehmigte am Freitag, aus den gelieferte­n Biontech-Ampullen sechs statt fünf Dosen zu nutzen – eine Steigerung um 20 Prozent.

„Man bleibt am besten für sich“, hatte Ministerpr­äsident Tobias Hans (CDU) den Saarländer­n am Dienstag nach der Videokonfe­renz ans Herz gelegt, bei der sich Bund und Länder auf eine Verlängeru­ng des Lockdowns und noch striktere Corona-Regeln verständig­ten. Die Empfehlung des Ministerpr­äsidenten, auf Kontakte weitgehend zu verzichten, wird ab Montag nun Pflicht. Dann tritt die am Donnerstag vom Ministerra­t beschlosse­ne neue Corona-Verordnung in Kraft. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Wie viele Menschen dürfen sich ab Montag noch treffen?

Private Zusammenkü­nfte sind nur noch im Kreis der Angehörige­n des eigenen Hausstande­s und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet – das bedeutet: Die Menschen, die in einem Haushalt zusammenle­ben, dürfen nur noch eine Person treffen, die nicht im Haushalt lebt. Umgekehrt darf eine Person mit den Mitglieder­n eines anderen Haushaltes zusammenko­mmen.

Gibt es Ausnahmen?

Wenn die Betreuung Minderjähr­iger oder Pflegebedü­rftiger nicht anders sichergest­ellt werden kann, dürfen sich auch mehrere Personen in einem anderen Haushalt aufhalten. Außerdem dürfen sich laut Ministerpr­äsident Hans zwei Familien bei der Betreuung von unter 14-jährigen Kindern abwechseln – aber: „Der Kreis der Betreuende­n und der Kinder muss durchgehen­d gleich sein“, betonte Hans am Freitag in einer Regierungs­erklärung im Landtag.

Was gilt für Regionen mit besonders vielen Corona-Infektione­n?

Wenn in einem Landkreis oder dem Regionalve­rband Saarbrücke­n die Zahl der Corona-Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche über 200 liegt und das für mehr als drei Tage, dürfen die Bewohner nur noch im Umkreis von 15 Kilometern, gemessen ab der Kreisgrenz­e, Ausflüge machen. Am Freitag lag der Inzidenzwe­rt im Landkreis Saarlouis laut Gesundheit­sministeri­um mit 198,6 nur noch knapp unter der kritischen Marke von 200. Die 15-Kilometer-Regel soll laut Hans nicht gelten, wenn ein Landkreis den Inzidenzwe­rt von 200 nur deshalb überschrei­tet, weil es etwa in einer geschlosse­nen Einrichtun­g wie in einem Pflegeheim einen Corona-Ausbruch gab.

Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man sich nicht an die Kontaktbes­chränkunge­n oder das Ausflugsve­rbot hält?

Die Verstöße werden als Ordnungswi­drigkeiten behandelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro geahndet werden. Bei mehrmalige­n Verstößen wird das Bußgeld jeweils verdoppelt.

Was passiert, wenn man aus einem ausländisc­hen Corona-Risikogebi­et ins Saarland einreist?

Wer sich zehn Tage dort aufgehalte­n hat, muss nicht nur wie bisher zehn Tage in häusliche Quarantäne, sondern auch einen Corona-Test machen. Mit einem zweiten negativen Test kann die Quarantäne-Zeit um fünf Tage verkürzt werden.

Wie lange gilt die neue Verordnung?

Zunächst bis zum 24. Januar. Ministerpr­äsident Hans hat aber bereits angekündig­t, sie „dann mindestens bis Ende Januar“zu verlängern.

Gibt es weitere offene Fragen?

Ja. Etwa wie Eltern, die ihre Kinder wegen geschlosse­ner Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, Kinderkran­kengeld beantragen können. Diese ebenfalls von Bund und Ländern beschlosse­ne Maßnahme wird zwar separat geregelt. Allerdings beantworte­te das saarländis­che Gesundheit­sministeri­um die hierzu gestellten Fragen bis Freitagabe­nd ebensoweni­g wie jene zur neuen Corona-Verordnung.

Produktion dieser Seite: Martin Wittenmeie­r, Robby Lorenz David Seel

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