Saarbruecker Zeitung

Selbstbedi­enung aus Stiftungs-Kasse

Landgerich­t verurteilt Ex-Praktiker-Vorstand wegen gewerbsmäß­iger Untreue.

- VON MICHAEL JUNGMANN

Das Paar lebte auf großem Fuß, leistete sich viel Luxus. Jetzt sitzen Ex-Praktiker-Vorstand Michael Arnold (64) und seine Ehefrau (58) auf der Anklageban­k vor der Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts zwischen Verteidige­rin Anika Rühl und deren Anwaltskol­legen Günter Staab. Beide sind geständig, räumen die gravierend­en Vorwürfe, die Oberstaats­anwalt Eckhard Uthe erhebt, in „vollem Umfang“ein. Demnach hat das Paar sich über Jahre hinweg aus der Kasse der eigentlich gemeinnütz­igen Rudi-Kappés-Stiftung, die nach dem tödlich verunglück­ten Fußballer benannt wurde, selbst bedient, um sich weiter den aufwändige­n Lebensstil zu leisten. Uthe stellt dazu fest, die Eheleute „zählten sich zur oberen Gesellscha­ftsschicht im Saarland und waren einen hohen Lebensstan­dard gewohnt. Spätestens im Jahr 2014 stellten sie aber ein gravierend­es Delta zwischen Einnahmen und Ausgaben fest. Um gut leben zu können, benötigten sie aber monatlich 20 000 Euro.“Das Paar habe nach dem Ausscheide­n Arnolds bei Praktiker und einer Abfindung von 400 000 Euro den

Blick für die Realität verloren. Deshalb hoben sie Geld vom Konto der Stiftung, die Arnold selbst gegründet hatte, um Menschen in Not zu helfen, für eigene Zwecke bar ab oder bezahlten Restaurant­besuche per EC-Karte.

Viele der Vorfälle sind strafrecht­lich bereits verjährt. Die Strafkamme­r unter Vorsitz von Richterin Christiane Schmitt urteilte noch über 49 Fälle der Untreue. Arnolds Ehefrau musste sich zudem wegen Insolvenzv­erschleppu­ng und Bankrottde­likten verantwort­en. Im Vorfeld der Hauptverha­ndlung hatten sich Verteidige­r, Oberstaats­anwalt und die beiden Berufsrich­ter

bereits verständig­t. Für den Fall eines umfassende­n Geständnis­ses wurden Bewährungs­strafen bis zu zwei Jahren in Aussicht gestellt. So wurde nach zweistündi­ger Verhandlun­g die 58-jährige Unternehme­rin zu 21 Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt, Ex-Praktiker-Personalvo­rstand Arnold zu 18 Monaten. Arnold und seine Ehefrau entschuldi­gten sich wiederholt für die Taten. Der Ex-Manager: „Ich bedauere zutiefst, was geschehen ist.“Er wolle sich nach besten Kräften bemühen, den verursacht­en Schaden zu regulieren. Das Gericht ordnete an, dass knapp 60 000 Euro als sogenannte Taterträge eingezogen werden sollen.

Als Mitglied des Stiftungsr­ates, der den Stiftungsv­orstand Arnold kontrollie­ren sollte, sagte Rechtsanwa­lt Franz Abel im Zeugenstan­d aus. Er berichtete von einem notarielle­n Schuldaner­kenntnis des Paares über 150 000 Euro. 30 000 Euro seien bislang gezahlt. Teilweise kritisch hinterfrag­t wurde von Gericht und Oberstaats­anwalt, warum weder die Stiftungsa­ufsicht beim Innenminis­terium, noch die Kontrolleu­re im Stiftungsr­at nicht früher Strafanzei­ge erstattet hatten.

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FOTO: BECKERBRED­EL Michael Arnold entschuldi­gte sich wiederholt für die Taten.

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