Selbstbedienung aus Stiftungs-Kasse
Landgericht verurteilt Ex-Praktiker-Vorstand wegen gewerbsmäßiger Untreue.
Das Paar lebte auf großem Fuß, leistete sich viel Luxus. Jetzt sitzen Ex-Praktiker-Vorstand Michael Arnold (64) und seine Ehefrau (58) auf der Anklagebank vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zwischen Verteidigerin Anika Rühl und deren Anwaltskollegen Günter Staab. Beide sind geständig, räumen die gravierenden Vorwürfe, die Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe erhebt, in „vollem Umfang“ein. Demnach hat das Paar sich über Jahre hinweg aus der Kasse der eigentlich gemeinnützigen Rudi-Kappés-Stiftung, die nach dem tödlich verunglückten Fußballer benannt wurde, selbst bedient, um sich weiter den aufwändigen Lebensstil zu leisten. Uthe stellt dazu fest, die Eheleute „zählten sich zur oberen Gesellschaftsschicht im Saarland und waren einen hohen Lebensstandard gewohnt. Spätestens im Jahr 2014 stellten sie aber ein gravierendes Delta zwischen Einnahmen und Ausgaben fest. Um gut leben zu können, benötigten sie aber monatlich 20 000 Euro.“Das Paar habe nach dem Ausscheiden Arnolds bei Praktiker und einer Abfindung von 400 000 Euro den
Blick für die Realität verloren. Deshalb hoben sie Geld vom Konto der Stiftung, die Arnold selbst gegründet hatte, um Menschen in Not zu helfen, für eigene Zwecke bar ab oder bezahlten Restaurantbesuche per EC-Karte.
Viele der Vorfälle sind strafrechtlich bereits verjährt. Die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Christiane Schmitt urteilte noch über 49 Fälle der Untreue. Arnolds Ehefrau musste sich zudem wegen Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikten verantworten. Im Vorfeld der Hauptverhandlung hatten sich Verteidiger, Oberstaatsanwalt und die beiden Berufsrichter
bereits verständigt. Für den Fall eines umfassenden Geständnisses wurden Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren in Aussicht gestellt. So wurde nach zweistündiger Verhandlung die 58-jährige Unternehmerin zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, Ex-Praktiker-Personalvorstand Arnold zu 18 Monaten. Arnold und seine Ehefrau entschuldigten sich wiederholt für die Taten. Der Ex-Manager: „Ich bedauere zutiefst, was geschehen ist.“Er wolle sich nach besten Kräften bemühen, den verursachten Schaden zu regulieren. Das Gericht ordnete an, dass knapp 60 000 Euro als sogenannte Taterträge eingezogen werden sollen.
Als Mitglied des Stiftungsrates, der den Stiftungsvorstand Arnold kontrollieren sollte, sagte Rechtsanwalt Franz Abel im Zeugenstand aus. Er berichtete von einem notariellen Schuldanerkenntnis des Paares über 150 000 Euro. 30 000 Euro seien bislang gezahlt. Teilweise kritisch hinterfragt wurde von Gericht und Oberstaatsanwalt, warum weder die Stiftungsaufsicht beim Innenministerium, noch die Kontrolleure im Stiftungsrat nicht früher Strafanzeige erstattet hatten.