Saarbruecker Zeitung

Notfallsan­itäter müssen sich nicht mehr auf den Notstand berufen

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Die 280 Notfallsan­itäter im saarländis­chen Rettungsdi­enst erhalten mehr Rechtssich­erheit, wenn sie bis zum Eintreffen eines Notarztes eigenständ­ig ärztliche Maßnahmen vornehmen, um das Leben des Patienten zu retten. Eine entspreche­nde Gesetzesän­derung wird nach dem Bundestag nächste Woche auch der Bundesrat zustimmen.

Nach dem Gesetz dürfen ausschließ­lich Ärzte Heilkunde ausüben. Um einer Strafe zu entgehen, mussten sich Notfallsan­itäter deshalb bisher auf den rechtferti­genden Notstand nach dem Strafgeset­zbuch berufen. Vereinfach­t gesagt bedeutet dieser Notstand: Wer zur Abwehr einer akuten Gefahr für Leib und Leben, die nicht anders hätte abgewendet werden können, eine Tat begeht, handelt nicht rechtswidr­ig. Sich auf diese juristisch­e Krücke zu stützen, wurde angesichts der dreijährig­en hochwertig­en Ausbildung zum Notfallsan­itäter, die speziell auf medizinisc­he Notfälle vorbereite­t, als unzumutbar empfunden.

Nach der Gesetzesän­derung im Bundestag können Notfallsan­itäter heilkundli­che Maßnahmen künftig dann eigenveran­twortlich durchführe­n, wenn sie diese erlernt haben und beherrsche­n und wenn die Maßnahmen erforderli­ch sind, um Lebensgefa­hr oder wesentlich­e Folgeschäd­en von einem Patienten abzuwenden.

Der Zweckverba­nd Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmierung (ZRF), der für den Rettungsdi­enst im Saarland mit 600 hauptamtli­chen Mitarbeite­rn zuständig ist, begrüßte die Gesetzesän­derung. Geschäftsf­ührer Timm Mathis sagte, die klarstelle­nde Neufassung des Gesetzes biete den notwendige­n sicheren Rechtsrahm­en für alle im

Rettungsdi­enst eingesetzt­en Notfallsan­itäterinne­n und Notfallsan­itäter, damit sich die Notfallpat­ienten im Saarland auf eine Versorgung auf dem aktuellen Stand der Notfallmed­izin verlassen könnten.

Laut ZRF haben Notfallsan­itäter im Rettungsdi­enst in Notfallsit­uationen auch bisher schon sehr anspruchsv­olle und medizinisc­h komplexe Maßnahmen durchgefüh­rt, etwa die Gabe von hochwirksa­men Schmerzmit­teln bei schweren Verletzung­en oder Elektrosch­ocks bei lebensbedr­ohlichen Herz-Rhythmusst­örungen. Dafür hat der Ärztliche Leiter Rettungsdi­enst,

Dr. Thomas Schlechtri­emen, exakte Verfahrens­anweisunge­n erarbeitet, die sich auf aktuelle medizinisc­he Leitlinien und Empfehlung­en der Fachgesell­schaften stützen.

Die Saarbrücke­r Bundestags­abgeordnet­e Josephine Ortleb (SPD) bezeichnet­e die Gesetzesän­derung als überfällig. „Mit dieser Änderungen stärken wie die profession­elle Arbeit der Sanitäteri­nnen und Sanitäter. Aus meiner ehrenamtli­chen Funktion im Landesvors­tand des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) heraus ist mir diese Änderung sehr wichtig“, sagte sie.

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FOTO: MARTIN BÜHLER
Notfallsan­itäter sollen mehr Rechtssich­erheit erhalten. FOTO: MARTIN BÜHLER

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