Notfallsanitäter müssen sich nicht mehr auf den Notstand berufen
Die 280 Notfallsanitäter im saarländischen Rettungsdienst erhalten mehr Rechtssicherheit, wenn sie bis zum Eintreffen eines Notarztes eigenständig ärztliche Maßnahmen vornehmen, um das Leben des Patienten zu retten. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird nach dem Bundestag nächste Woche auch der Bundesrat zustimmen.
Nach dem Gesetz dürfen ausschließlich Ärzte Heilkunde ausüben. Um einer Strafe zu entgehen, mussten sich Notfallsanitäter deshalb bisher auf den rechtfertigenden Notstand nach dem Strafgesetzbuch berufen. Vereinfacht gesagt bedeutet dieser Notstand: Wer zur Abwehr einer akuten Gefahr für Leib und Leben, die nicht anders hätte abgewendet werden können, eine Tat begeht, handelt nicht rechtswidrig. Sich auf diese juristische Krücke zu stützen, wurde angesichts der dreijährigen hochwertigen Ausbildung zum Notfallsanitäter, die speziell auf medizinische Notfälle vorbereitet, als unzumutbar empfunden.
Nach der Gesetzesänderung im Bundestag können Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen künftig dann eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und wenn die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von einem Patienten abzuwenden.
Der Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF), der für den Rettungsdienst im Saarland mit 600 hauptamtlichen Mitarbeitern zuständig ist, begrüßte die Gesetzesänderung. Geschäftsführer Timm Mathis sagte, die klarstellende Neufassung des Gesetzes biete den notwendigen sicheren Rechtsrahmen für alle im
Rettungsdienst eingesetzten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, damit sich die Notfallpatienten im Saarland auf eine Versorgung auf dem aktuellen Stand der Notfallmedizin verlassen könnten.
Laut ZRF haben Notfallsanitäter im Rettungsdienst in Notfallsituationen auch bisher schon sehr anspruchsvolle und medizinisch komplexe Maßnahmen durchgeführt, etwa die Gabe von hochwirksamen Schmerzmitteln bei schweren Verletzungen oder Elektroschocks bei lebensbedrohlichen Herz-Rhythmusstörungen. Dafür hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst,
Dr. Thomas Schlechtriemen, exakte Verfahrensanweisungen erarbeitet, die sich auf aktuelle medizinische Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften stützen.
Die Saarbrücker Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb (SPD) bezeichnete die Gesetzesänderung als überfällig. „Mit dieser Änderungen stärken wie die professionelle Arbeit der Sanitäterinnen und Sanitäter. Aus meiner ehrenamtlichen Funktion im Landesvorstand des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) heraus ist mir diese Änderung sehr wichtig“, sagte sie.