Saarbruecker Zeitung

Streit um Kosten für Heilprakti­ker

Sozialgeri­cht: Krankenkas­se muss Behandlung in Naturheilz­entrum nicht bezahlen.

-

(dpa) Krankenkas­sen müssen Behandlung­en nicht bezahlen, die ein Heilprakti­ker in einem Naturheilz­entrum durchführt. Das gilt auch, wenn ein Patient bereits lange eine chronische Erschöpfun­g zeigt und sich nach einer erfolglose­n Arztsuche dort behandeln lässt. Dies hat das Landessozi­algericht Niedersach­sen-Bremen entschiede­n (Az.: L 4 KR 470/19).

Ein Mann wollte, dass seine Krankenkas­se die Kosten übernimmt, die für die Behandlung seines Erschöpfun­gssyndroms in einem Naturheilz­entrum angefallen waren. Der Patient erklärte, schon länger an chronische­r Erschöpfun­g, allergisch­em Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkr­ankung zu leiden. Er sei besonders schwer erkrankt und habe in Deutschlan­d keine Kassenärzt­e gefunden, die eine passende

Behandlung durchführe­n könnten. Die Heilprakti­kerin sei jedoch darauf spezialisi­ert.

Die Krankenkas­se lehnte den Antrag ab. Heilprakti­ker seien nicht berechtigt, ihre Leistungen über die Gesetzlich­e Krankenver­sicherung abzurechne­n. Dies sei zugelassen­en Ärzten vorbehalte­n. Dagegen klagte der Mann. Das Landessozi­algericht folgte dem Argument der Kasse. Ein Heilprakti­ker dürfe nur bezahlt werden, wenn er auch eine staatliche Zulassung als Arzt habe. Das gelte auch, wenn der Patient schon lange ohne Erfolg nach einem Arzt gesucht habe und erst dann den Heilprakti­ker aufsuche.

 ??  ?? Patienten müssen Sitzungen beim Heilprakti­ker selbst bezahlen
FOTO: DPA
Patienten müssen Sitzungen beim Heilprakti­ker selbst bezahlen FOTO: DPA

Newspapers in German

Newspapers from Germany