Klatsche für Arbeitsgericht im Saarland
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss das Landesarbeitsgericht den Fall eines ehemaligen Mitarbeiters des Anlagenbauers DSD neu verhandeln.
(Essen), die für ihre Betriebsrenten zuständig ist, hintergangen. Das betriebliche Altersruhegeld hat DSD Asset zwar immer bewilligt. Doch bei der Rentenberechnung und den fälligen Anpassungen an die Lebenshaltungskosten zeigten sich die Essener nach Ansicht der Rentner oft knauserig, was zu mehreren Klagewellen führte. Derzeit sind einer Sprecherin zufolge noch 30 Berufungsverfahren beim LAG anhängig. Mit mehr als 30 weiteren Klagen muss sich zudem das Arbeitsgericht beschäftigen. Darüber hinaus sind „35 Verfahren ruhend gestellt, und werden voraussichtlich im laufenden Jahr wieder aufgenommen“, sagt der Wiesbadener Anwalt Peter Doetsch. Er vertritt inzwischen alle DSD-Betriebsrentner, nachdem der Kölner Anwalt Horst Metz seine „Mandate mangels Erfolgsaussicht beendet“hat.
Der DSD-Rentner, der jetzt beim BAG erfolgreich war, klagte dagegen, dass seine betrieblichen Ruhestandsbezüge auf Basis einer Versorgungsordnung (VO) errechnet worden waren, die schlechtere Konditionen hatte als die davor gültigen Regelwerke. Von diesen gab es bei DSD in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt drei. Die erste VO stammte aus dem Jahr 1953 und war die mit Abstand attraktivste. Wer zehn Jahre bei DSD beschäftigt war, hatte einen Rentenanspruch von zehn Prozent seines durchschnittlichen Brutto-Monatseinkommens. Für jedes weitere Jahr Betriebszugehörigkeit erhöhte sich dieser Anspruch um zwei Prozent. 1979 war damit Schluss. Ab dann galt eine neue VO, in der die zweiprozentige Anpassungsquote von 1953 auf 0,4 Prozent absenkt wurde. In der dritten VO von 1988 wurde die Quote auf 0,2 Prozent zusammengestrichen.
Der BAG-Kläger begehrte erst nach 13 Jahren dagegen auf, dass seine betrieblichen Ruhestandsbezüge auf Basis der am schlechtesten dotierten Versorgungsordnung von 1988 errechnet worden waren. Wegen dieses langen Zeitraums „hat er Kläger sein Recht auf Neuberechnung seiner Betriebsrente verwirkt“, teilte das LAG Saar nach dem Urteilsspruch im November 2019 mit (Az.: 1 Sa /19). Das BAG sah dies anders (Az.: 3 AZR 246/20). Es verwies die Klage an das LAG Saar zurück. Der Differenzbetrag addiert sich für den Mann auf knapp 120 Euro pro Monat. DSD Asset hatte die Mager-Rente des Klägers unter anderem damit begründet, dass es dem Unternehmen seinerzeit schlecht ging.
Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Doch das Landesarbeitsgericht hat bereits reagiert. Es will von DSD Asset Belege sehen, die dokumentieren, dass das Unternehmen damals wirklich finanziell schwach auf der Brust war. Die Sache hat inzwischen auch den Justizausschuss des Saar-Landtags beschäftigt, der sich in seiner Sitzung Mitte Januar ein Bild von der Lage an der DSD-Prozessfront machte.
Die inzwischen betagten DSD-Betriebsrentner werden den Verdacht nicht los, dass ihre Verfahren länger dauern als nötig. Anwalt Doetsch vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die saarländischen Arbeitsgerichte
„langsamer arbeiten als dies in anderen Bundesländern üblich ist“. Die Terminierung sei zögerlich, „eigentlich müssten die Fälle viel schneller abgewickelt werden können“.
Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU) räumt ein, „dass die Verfahren vor den saarländischen Arbeitsgerichten in der Vergangenheit in der Tat länger gedauert haben als im Bundesschnitt“. Doch inzwischen sei die Zahl der Richterstellen beim Arbeitsgericht wieder von sieben auf neun angehoben worden, sodass der Verfahrensstau aus der Vergangenheit abgebaut würde. Mit den DSD-Fällen habe dies nichts zu tun. Theis erinnert daran, dass die überwiegende Zahl der Verfahren inzwischen erledigt sei.