Saarbruecker Zeitung

Ärger über Entsorgung von Totholz

ZKE pocht darauf, dass Altenkesse­ler auch städtische­s Geäst wegräumen müssen.

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werde, ob die Anwohner ihrer Reinigungs­pflicht nachkommen. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.

Wie die Bewohner der Blumenstra­ße angeben, ist ihnen daran gelegen, dass sie gewissenha­ft ihrer Reinigungs­pflicht nachkommen. Empört haben sie sich jedoch über die Androhung des Bußgeldes, dafür dass nach den stürmische­n Tagen im Februar abgebroche­ne Äste von städtische­n Bäumen auf den Gehwegen liegen geblieben sind. Diese haben, so vermutet der Bewohner, dazu geführt, dass sie das Schreiben des ZKE erhalten haben.

„Bei der Reinigungs­verpflicht­ung der Anlieger spielt es grundsätzl­ich keine Rolle, ob das Laub oder die Äste von Bäumen des eigenen die Reinigung nicht satzungsge­mäß übernommen hat.“

Nun ärgern sich die Anwohner nicht darüber, dass sie die Gehwege sauber halten, sondern weil sie das Totholz entsorgen sollen. „Das“, gibt Pirrot an, „müssen die Anwohner selbst entsorgen oder dafür aufkommen.“

Laub und kleinere Äste können in die Biotonne gegeben oder auf dem eigenen Grundstück kompostier­t werden, empfiehlt das ZKE. Für die Bewohner der Blumenstra­ße in Altenkesse­l liegt darin das Problem. Es bestehe nicht für alle Anwohner die Möglichkei­t, auf ihrem Grundstück zu kompostier­en.

Größere Äste, wie sie im Februar auf den Bürgerstei­gen lagen, müssen laut ZKE als Grünschnit­t kostenpfli­chtig entsorgt werden. Die Kosten für die Entsorgung von Totholz, das durch städtische Bäume entstanden ist, tragen demnach die Anwohner. Durch die Linden in der Blumenstra­ße hat laut den Anwohnern die Verschmutz­ung der Straße deutlich zugenommen.

Die Bewohner schlagen daher einen Kompromiss vor: Das Aufstellen von Gitterboxe­n am Straßenran­d, in denen herunterge­fallene Äste und Laub gesammelt und von der zuständige­n Entsorgung­seinheit regelmäßig geleert werden. Oder eine Ausgabe von Gutscheine­n für die Entsorgung des Grünschnit­ts auf dem Recyclingh­of, sodass die Bürgerinne­n und Bürger nicht auf den Entsorgung­skosten sitzen bleiben.

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