Was beim Thema Schnäppchen gilt
Rabatte und Sonderangebote gibt es unzählig viele. Verbraucher sollten aber einige Regeln beachten, damit die Schnäppchenjagd erfolgreich ist.
Im zweiten Teil der Serie „Mach mehr mit Deinem Geld“beleuchtet die SZ das Thema Schnäppchen. Besonders im Internet sind viele scheinbare Rabatte mit Vorsicht zu genießen. Sparen lässt sich aber dennoch.
Wer mehr Einkauf für sein Geld will, betritt eine Welt voller Verführung und Verführer – vor allem im Internet. Überall lockt der „heißeste Deal“, egal ob Hantelstangen oder Hüftsteaks aus Argentinien „zum Top Preis“feilgeboten werden. Wie erfahren Schnäppchenjäger, wo es etwas zu holen gibt?
Sonderangebote und Rabattaktionen locken an jeder Ecke: In Schaufenstern, Anzeigen, Prospekten preisen Händler Waren mit Nachlässen an. Das Internet ist voll von Portalen, die etwas „billiger“anbieten. Inzwischen sind auch die Kunden aktiv und verbreiten Informationen über Schnäppchen. Die mit Smartphone und Notebooks aufgewachsene Generation der Jugendlichen durchstöbert mit wachsender Begeisterung die Läden ihrer Eltern und sucht systematisch nach Sonderangeboten. Für sie ist die Plattform Mydealz der neue Treffpunkt. Egal ob sie günstige Mund-Nasenschutzmasken beim Discounter oder einen Single-Malt-Whisky zum Sonderpreis im Zollfrei-Einkauf eines Flughafens aufgetan haben – Versand inklusive. Sie teilen es der Schnäppchen-Gemeinde mit. Doch weder die Läden um die Ecke mit Versand-Option noch die Online-Händler wie Amazon sind vor den Geiz-ist-geil-Detektiven sicher. Über 500 Sonderangebote, Rabattaktionen oder Gutscheine werden nach Angaben des Verbrauchermagazins Guter Rat von ihnen täglich ins Netz gestellt.
Kann man auch kostenlos einkaufen?
Die Internet-Gemeinde hat inzwischen auch Jonglieren mit Kost-Nix-Varianten für sich entdeckt. Viele Firmen werben inzwischen „mit einer Geld-zurück-Garantie, Cash back oder einem Gratis-Test um neue Kunden“, so das Vergleichsportal Sparwelt, eine Tochter von RTL. Alle drei Varianten laufen nach dem gleichen Schema ab. Beispiel Cash back: Der Hersteller einer Pflegeserie verspricht, in einem Aktionszeitraum den Einkaufspreis für seine Wohlfühl-Produkte wie Shampoo oder Hautcreme zurückzuzahlen. Der Kunde muss nur eine Tube oder Cremedose in einem Drogeriemarkt kaufen. Anschließend macht er ein Foto des Kassenbons oder der Rechnung und lädt diese mitsamt den Daten seiner Bankverbindung auf die Internet-Seite des Herstellers hoch. Wenn er die Bedingungen erfüllt, wird ihm der Kaufpreis gutgeschrieben. Voraussetzungen sind oft, dass jeder nur einmal an einer Aktion teilnehmen darf und die Zahl der Rückzahlungen pro Tag begrenzt ist – beispielsweise bei 1000. Bei der Geld-zurück-Garantie muss der Kunde zusätzlich anmerken, dass er mit dem Produkt nicht zufrieden war und die Sache läuft nach dem gleichen Schema ab. Beim Gratis-Test wird der Kunde kurzerhand zur Testperson. Wenn er den Daumen senkt, erhält er das Produkt seiner Kritik ebenfalls für lau.
Sind die Waren wirklich umsonst?
„Umsonst gibt es gar nichts.“Das versucht Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale des Saarlandes jungen Leuten in Vorträgen beizubringen. „Wenn ein Produkt nichts kostet, sind Sie das Produkt“, sagt sie. Die persönlichen Daten eines jeden Einzelnen werden dann zur begehrten Ware. Wenn jemand beispielsweise ein Schnellgericht gratis ausprobiert hat, muss er nicht nur Name, Alter, Bundesland und Bankverbindung verraten, sondern auch seine Koch- und Ernährungsgewohnheiten offenlegen und angeben, wie er oder sie auf das Essensangebot aufmerksam wurde.
Was muss man bei Rabattaktionen beachten?
Beliebt bei Schnäppchenjäger sind Rabattaktionen. Seit vor 20 Jahren das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung in Deutschland abgeschafft wurden, sind der Rabattitis Tür und Tor geöffnet. Die großen Wühltisch-Schlachten zu Beginn eines Winter- oder Sommerschlussverkaufs gehören längst der Vergangenheit an. Den Lockangeboten sind seitdem keine Grenzen mehr gesetzt – verrückte Ideen inklusive. So hat der Betreiber eines nordfriesischen Supermarktes zur Eröffnung 100 Kunden einen Gratis-Einkauf versprochen, wenn sie als Nackedeis die Regale stürmen. Statt der erwarteten zehn Unbekleideten kamen 250. Ein türkischer Modemarkt wiederum setzte auf das beliebte Restaurant-Rabatt-Motto für Ausgehungerte „All you can eat (alles, was Du essen kannst)“. Unter dem Motto „Friss den Laden leer“durfte jeder Kunde so viele Kleidungsstücke kostenlos mit nach Hause nehmen, wie er auf einmal im Mund tragen konnte. Die gängigen Rabattschlachten, die in den Textil-Einkaufsmeilen der Großstädte inzwischen keine Saison mehr kennen und zum Alltag gehören, kommen angesichts solch schräger Aktionen eher bieder daher. Für zusätzlichen Konsum-Kitzel sorgen zudem Schnäppchenjagd-Szenen aus den USA wie „Black Friday“oder „Cyber Monday“.
Sind die Rabattpreise wirklich so günstig?
Verbraucherschützerin Schmieder rät bei Rabatten zu einem kühlen Kopf. „Man soll sich stets die Frage stellen, ob man die angeblich supergünstige Ware wirklich braucht.“Außerdem sollten Kunden den Ursprungspreis unter die Lupe nehmen und sich fragen, an was sich der Rabatt-Nachlass orientiert: an der Preisempfehlung des Herstellers, dem „Unverbindlichen Verkaufspreis (UVP)“oder am Preis der Konkurrenz? Besonders vorsichtig sollte man bei Angaben wie „Listenpreis“oder „Katalogpreis“sein, warnt der Frankfurter Fachanwalt Thomas Seifried. Solche Begriffe sind „nicht gestattet“, so die Industrie- und Handelskammer der Mainmetropole. Sie seien zu vieldeutig „und daher geeignet, den Verbraucher irrezuführen“. Die Verbraucherschützer raten daher, sich nicht von Rabattpreisen blenden zu lassen. Hinter einem beworbenen Preisnachlass zur UVP von 50 Prozent stecke häufig nur ein Rabatt von 20 Prozent, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausgefunden.
Was muss man bei Vergleichsportalen beachten?
Bei der Schnäppchenjagd im Internet sollte der Nutzer mindestens zwei Preis-Suchmaschinen anklicken, um vergleichen zu können, empfehlen die Verbraucherschützer. Doch auch diese Vergleichsportale haben ihre Tücken. Sie erwecken den Anschein, dass Nutzer mit einem Mausklick die günstigsten Tarife für Kredite, Versicherungen, Mobilfunk, Hotels oder Stromanbieter auf den Bildschirm zaubern können. Doch oft zeigen sie nicht alle Produkte, die es auf dem Markt gibt. Manche Portale schieben bestimmte Angebote nur nach oben, weil die Hersteller dafür bezahlen. Außerdem sollte der Nutzer darauf achten, wie der Suchfilter eingestellt ist. Damit verhindert er, dass Produkte angezeigt werden, die er gar nicht benötigt. Die Verbraucherschützer raten außerdem dazu, auf die Seite des Original-Anbieters zu schauen. Manchmal ist dort das Angebot günstiger als auf dem Vergleichsportal.
Wie funktionieren Wechselprämien?
Wer sich einen neuen Strom- oder Gasanbieter sucht, kann sich nicht nur über einen günstigeren Tarif freuen. Er kann häufig noch eine Wechselprämie einstreichen. Bis zu 350 Euro können bei einem Stromanbieter-Wechsel schon mal auf dem Konto gutgeschrieben werden, so das Online-Preisvergleichsportal Wechseljetzt.de. Andere locken mit einer Spielkonsole, einem Smartphone, einem Gutschein oder einem Zeitschriften-Abo. Das Vergleichsportal weist auch darauf hin, dass man schon während des ersten Jahres den Anbieter erneut wechseln kann und bei dem neuen wiederum das Anrecht auf eine Prämie hat. Viele Versorger schieben diesem Treiben inzwischen einen Riegel vor und zeigen Dauer-Bonusjägern die kalte Schulter. Zwischen den Unternehmen sollen schwarze Listen mit Namen und Adressen der besonders Treulosen existieren. Allerdings können die Kunden beim Abschied von einem Versorger das Löschen der persönlichen Daten verlangen, so die Stiftung Warentest.
Was kann man mit Kunden- oder Payback-Karten sparen?
Früher waren es die guten alten Rabattmarken, die Tante Emma in ihrem Laden nach dem Anfeuchten in ein Heft klebte. Heute heißen sie Kunden-, Rabatt- oder Bonuskarten und sind aus Plastik. Das Prinzip ist bei fast allen gleich. Den Kunden wird bei jedem Einkauf in der Filiale des Händlers abhängig von Umsatz ein bestimmter Rabatt gewährt oder es werden Sammelpunkte gutgeschrieben. Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge liegt der Preisnachlass bei den Rabatten zwischen einem halben und drei Prozent. Beim Sammelpunkt-System erhalten die Karteninhaber bei 1000 Punkten – gleich 1000 Cent – entweder eine Prämie, oder es winkt Bargeld. Bei der Variante Payback-Karte haben sich mehrere Unternehmen zusammengeschlossen, die sich auf ein Bonusprogramm verständigt haben. Alle diese Kartensysteme haben für die Firmen den Vorteil, dass sie die Kundenbindung fördern. Auf der anderen Seite geben die Kunden ihre Daten preis, mit denen die Firmen Nutzerprofile erstellen können. Außerdem scheuen sich die Inhaber von Kundenkarten meist davor, um Rabatte zu feilschen. Oft werden sie von dem Händler „mit Hinweis auf den oft mageren Kundenkarten-Rabatt abgewimmelt“, so die Hamburger Verbraucherschützer. Gelegentlich ist es auch ratsam, beim Konsumieren innezuhalten und auch als leidenschaftlicher Schnäppchenjäger die eine oder andere Beute vorbeiziehen zu lassen. Schon der griechische Philosoph Aristoteles bemerkte erstaunt: „Was es alles gibt, was ich nicht brauche!“Und das bei einer Warenwelt, die zu seiner Zeit – vor knapp 2400 Jahren – sicher noch sehr bescheiden war. Alle Teile der Serie gibt es online: www.saarbruecker-zeitung.de/ mach-mehr-mit-deinem-geld