Saarbruecker Zeitung

Weiterhin kein Kurzarbeit­ergeld für Ryanair

Die deutschen Besatzunge­n des irischen Billigflie­gers bekommen kein Geld von der Arbeitsage­ntur.

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(dpa) Die in Deutschlan­d stationier­ten Crews der Ryanair-Gruppe müssen weiterhin ohne Kurzarbeit­ergeld aus den Kassen der Bundesagen­tur für Arbeit zurechtkom­men. Die Ryanair-Tochter Malta Air und die Pilotengew­erkschaft Vereinigun­g Cockpit (VC) forderten am Montag gemeinsam die Arbeitsage­ntur Köln sowie die Bundesregi­erung auf, die Mitarbeite­r genauso zu behandeln wie die Kollegen von anderen Fluggesell­schaften.

Malta Air hatte im vergangene­n Jahr sowohl mit der VC als auch mit der Gewerkscha­ft Verdi Krisen-Vereinbaru­ngen für die rund 1000 Piloten und Flugbeglei­ter geschlosse­n. Beide Seiten waren davon ausgegange­n, dass in Deutschlan­d Kurzarbeit­ergeld gezahlt wird. Nach Berichten aus dem vergangene­n Sommer bezweifeln die deutschen Behörden aber, dass Malta Air in Deutschlan­d einen Flugbetrie­b unterhält. Darum wird laut Ryanair auch vor Gericht gestritten.

Der Ryanair-Konzern hatte auf Druck der Gewerkscha­ften eigens im Jahr 2019 den Flugbetrie­b seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesisch­e Gesellscha­ft übertragen, um den Beschäftig­ten rechtlich den Zugang zu den deutschen Sozialkass­en zu ermögliche­n. „Die Piloten der Malta Air zahlen in Deutschlan­d volle Steuern und Sozialabga­ben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeit­ergeld und alle anderen Sozialleis­tungen“, sagte VC-Sprecher Janis Schmitt. Dies werde auch in anderen EU-Staaten für die dort stationier­ten Crews anerkannt.

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FOTO: FEDERICO GAMBARINI/DPA Den Flugbetrie­b in Deutschlan­d wickelt Ryanair seit dem Jahr 2019 über die Konzerntoc­hter Malta Air ab.

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