Heckmann akzeptiert Strafbefehl
SPD-Parlamentarier zahlt 12 000 Euro wegen angeblicher Steuerhinterziehung.
(mju) Der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Willi Heckmann (61) hat nach jahrelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung akzeptiert. Er zahlte insgesamt 12 000 Euro (80 Tagessätze zu 150 Euro). Rechtsanwalt Fred Valentin teilte auf Anfrage mit, sein Mandant habe den „Strafbefehl zur Vermeidung einer umfassenden und unter Umständen über verschiedene Instanzen zu führenden gerichtlichen Auseinandersetzung“angenommen.
Hintergrund ist eine Bareinzahlung, die der Politiker am 28. Dezember 2018 bei der Sulzbacher
Filiale der Sparkasse Saarbrücken tätigte. Damals legte er 76 400 Euro bar auf den Kassentisch. Das Geld sollte angeblich auf einem Tagesgeldkonto
gutgeschrieben werden, für das Heckmann wiederum verfügungsberechtigt werden sollte. Bei der nach dem Geldwäschegesetz vorgesehenen Rückfrage nach der Herkunft des Betrages soll der Parlamentarier sich in Widersprüche verwickelt haben, woraufhin die Bank eine Verdachtsanzeige bei den Ermittlungsbehörden erstattete.
Nach Heckmanns Angaben sollte er das Geld für eine Seniorin, seine „Ziehmutter“aufbewahren. Die Frau ist zwischenzeitlich verstorben. Anfangs wurde wegen Verdachts der Geldwäsche ermittelt. Der Vorwurf wurde letztlich in Hinterziehung von Schenkungssteuern geändert. Valentin sagt, dem Fiskus sei kein Schaden entstanden. Sein Mandant habe die „gleiche Steuerbelastung als Erbe“angemeldet.