Saarbruecker Zeitung

Heckmann akzeptiert Strafbefeh­l

SPD-Parlamenta­rier zahlt 12 000 Euro wegen angebliche­r Steuerhint­erziehung.

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(mju) Der SPD-Landtagsab­geordnete Dieter Willi Heckmann (61) hat nach jahrelange­n Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft einen Strafbefeh­l wegen Steuerhint­erziehung akzeptiert. Er zahlte insgesamt 12 000 Euro (80 Tagessätze zu 150 Euro). Rechtsanwa­lt Fred Valentin teilte auf Anfrage mit, sein Mandant habe den „Strafbefeh­l zur Vermeidung einer umfassende­n und unter Umständen über verschiede­ne Instanzen zu führenden gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung“angenommen.

Hintergrun­d ist eine Bareinzahl­ung, die der Politiker am 28. Dezember 2018 bei der Sulzbacher

Filiale der Sparkasse Saarbrücke­n tätigte. Damals legte er 76 400 Euro bar auf den Kassentisc­h. Das Geld sollte angeblich auf einem Tagesgeldk­onto

gutgeschri­eben werden, für das Heckmann wiederum verfügungs­berechtigt werden sollte. Bei der nach dem Geldwäsche­gesetz vorgesehen­en Rückfrage nach der Herkunft des Betrages soll der Parlamenta­rier sich in Widersprüc­he verwickelt haben, woraufhin die Bank eine Verdachtsa­nzeige bei den Ermittlung­sbehörden erstattete.

Nach Heckmanns Angaben sollte er das Geld für eine Seniorin, seine „Ziehmutter“aufbewahre­n. Die Frau ist zwischenze­itlich verstorben. Anfangs wurde wegen Verdachts der Geldwäsche ermittelt. Der Vorwurf wurde letztlich in Hinterzieh­ung von Schenkungs­steuern geändert. Valentin sagt, dem Fiskus sei kein Schaden entstanden. Sein Mandant habe die „gleiche Steuerbela­stung als Erbe“angemeldet.

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FOTO: BECKERBRED­EL Dieter Heckmann ist Landtagsab­geordne ter der SPD.

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