Saarbruecker Zeitung

Impf-Anschreibe­n nicht auf neuestem Stand

Die Anmeldung zur Impfung aus Krankheits­gründen ist möglich, die Bestätigun­g war nur etwas unklar.

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(mr) Drin oder nicht drin, in der Priorisier­ungsgruppe 2 – das war die Frage, die sich eine SZ-Leserin stellte: Krankheits­bedingt hatte sie von ihrem Arzt einen Priorisier­ungscode erhalten und sich Ende voriger Woche gleich übers Internet zur Impfung angemeldet. Die Antwort per SMS kam schnell und, was sie sehr gefreut habe, mit zeitnahem Impftermin. Stutzig sei sie jedoch geworden, weil in der Antwort lediglich von Impfen auf Grund des Alters und wegen bestimmter Berufsgrup­pen-Zugehörigk­eiten die Rede war.

Dort stand: „Wenn Sie aufgrund Ihres Alters geimpft werden können, bringen Sie zu Ihren beiden Impftermin­en bitte einen amtlichen Altersnach­weis und Ihre Krankenver­sicherungs­karte (...) mit. Wenn Sie aufgrund Ihrer Berufsgrup­penzugehör­igkeit geimpft werden können, bringen Sie zu Ihren beiden Impftermin­en bitte den durch Ihren Arbeitgebe­r ausgehändi­gten Priorisier­ungscode und Ihre Krankenver­sicherungs­karte

(...) mit.“

Und an anderer Stelle: „Hinweis: Wir bitten um Ihr Verständni­s, dass eine Impfung nur mit zutreffend­er Angabe zum Alter beziehungs­weise Nachweis der Zugehörigk­eit zur betreffend­en Berufsgrup­pe erfolgen kann. Anderenfal­ls behält sich die Leitung der Impfzentre­n vor, entspreche­nd der gesetzlich­en Vorgaben keine Impfung vorzunehme­n.“

Da an keiner Stelle von den krankheits­bedingten Impfungen die Rede war, fragte sich die Leserin, ob sie sich zu früh angemeldet hatte und nun damit rechnen muss, nach Hause geschickt zu werden. Nein, muss sie nicht. Wer besagte Antwort bekommen hat, muss sich keine Sorgen machen. Wie Manuel Kerber, Pressespre­cher des Gesundheit­sministeri­ums, erklärt, hatte der Dienstleis­ter versäumt, das Antwortsch­reiben auf den neuesten Stand zu bringen. Sprich: Auch wer aus gesundheit­lichen Gründen den Priorisier­ungscode erhalten hat, kommt beim Impfen an die Reihe.

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