Niederlage für Polens Regierung vor EU-Gericht
(dpa) Das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen könnte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Es könne die Verpflichtung der EU-Staaten verletzen, erforderliche Rechtsbehelfe und somit einen wirksamen Rechtsschutz für den Einzelnen zu schaffen, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg. Dies könne dazu führen, dass ernannte Richter des Obersten Gerichts parteiisch erscheinen. Polens Regierung wies das Urteil harsch zurück (Rechtssache C-824/18). Eine Entscheidung darüber muss nun noch das polnische Gericht treffen, das den EuGH angerufen hatte.
Die nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen des Landes seit Jahren trotz internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Im konkreten Fall geht es um eine Neuerung von 2019. Sie besagt unter anderem, dass Richter keinen Widerspruch mehr einlegen können, wenn der Landesjustizrat sie bei der Besetzung von Richterstellen am Obersten Gericht nicht berücksichtigt.
Sollte das polnische Gericht urteilen, dass der Landesjustizrat nicht mehr hinreichend unabhängig sei, müsse den erfolglosen Kandidaten ein gerichtlicher Rechtsbehelf offenstehen, betonten die EuGH-Richter nun. Falls das polnische Gericht dem EuGH in seiner Beurteilung folgt, müsste es die polnische Gesetzesänderung künftig ignorieren und stattdessen EU-Recht anwenden.