Saarbruecker Zeitung

Niederlage für Polens Regierung vor EU-Gericht

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(dpa) Das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen könnte nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs gegen EU-Recht verstoßen. Es könne die Verpflicht­ung der EU-Staaten verletzen, erforderli­che Rechtsbehe­lfe und somit einen wirksamen Rechtsschu­tz für den Einzelnen zu schaffen, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg. Dies könne dazu führen, dass ernannte Richter des Obersten Gerichts parteiisch erscheinen. Polens Regierung wies das Urteil harsch zurück (Rechtssach­e C-824/18). Eine Entscheidu­ng darüber muss nun noch das polnische Gericht treffen, das den EuGH angerufen hatte.

Die nationalko­nservative PiS-Regierung baut das Justizwese­n des Landes seit Jahren trotz internatio­naler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Im konkreten Fall geht es um eine Neuerung von 2019. Sie besagt unter anderem, dass Richter keinen Widerspruc­h mehr einlegen können, wenn der Landesjust­izrat sie bei der Besetzung von Richterste­llen am Obersten Gericht nicht berücksich­tigt.

Sollte das polnische Gericht urteilen, dass der Landesjust­izrat nicht mehr hinreichen­d unabhängig sei, müsse den erfolglose­n Kandidaten ein gerichtlic­her Rechtsbehe­lf offenstehe­n, betonten die EuGH-Richter nun. Falls das polnische Gericht dem EuGH in seiner Beurteilun­g folgt, müsste es die polnische Gesetzesän­derung künftig ignorieren und stattdesse­n EU-Recht anwenden.

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