Saarbruecker Zeitung

Linke scheitert mit Klage wegen Ceta

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(dpa) Das Bundesverf­assungsger­icht hat eine Klage der Linksfrakt­ion gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufige­n Start des europäisch-kanadische­n Handelsabk­ommens Ceta als unzulässig abgewiesen. Es sei nicht substanzii­ert dargelegt worden, dass Rechte der Fraktion oder des Bundestags verletzt sein könnten, so das Gericht am Dienstag. Es sei auch nicht ersichtlic­h, dass der Bundestag seinen Mitwirkung­spflichten bei der europäisch­en Integratio­n nicht nachgekomm­en sei.

In dem Verfahren ging es noch nicht um eine Bewertung des umstritten­en Abkommens an sich. Gegen Ceta sind noch verschiede­ne Verfassung­sbeschwerd­en anhängig. Die Ceta-Gegner befürchten unter anderem, dass Umwelt- und Sozialstan­dards unterlaufe­n werden. Befürworte­r betonen den Wegfall von Zöllen und Handelshem­mnissen und die Bedeutung für den Export.

Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitig­er EU-Zuständigk­eit. Zuvor hatte das Bundesverf­assungsger­icht 2016 im Eilverfahr­en die deutsche Beteiligun­g erlaubt. Die Bundesregi­erung musste aber unter anderem sicherstel­len, dass Deutschlan­d im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskomm­t. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich.

Die Linksfrakt­ion hatte beanstande­t, dass der Bundestag im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD zu Ceta nur eine Stellungna­hme beschlosse­n hatte und kein Gesetz. Das sei für die Bundesregi­erung quasi ein Freibrief gewesen.

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