Linke scheitert mit Klage wegen Ceta
(dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Linksfraktion gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufigen Start des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta als unzulässig abgewiesen. Es sei nicht substanziiert dargelegt worden, dass Rechte der Fraktion oder des Bundestags verletzt sein könnten, so das Gericht am Dienstag. Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Bundestag seinen Mitwirkungspflichten bei der europäischen Integration nicht nachgekommen sei.
In dem Verfahren ging es noch nicht um eine Bewertung des umstrittenen Abkommens an sich. Gegen Ceta sind noch verschiedene Verfassungsbeschwerden anhängig. Die Ceta-Gegner befürchten unter anderem, dass Umwelt- und Sozialstandards unterlaufen werden. Befürworter betonen den Wegfall von Zöllen und Handelshemmnissen und die Bedeutung für den Export.
Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht 2016 im Eilverfahren die deutsche Beteiligung erlaubt. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich.
Die Linksfraktion hatte beanstandet, dass der Bundestag im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD zu Ceta nur eine Stellungnahme beschlossen hatte und kein Gesetz. Das sei für die Bundesregierung quasi ein Freibrief gewesen.