Einzelhandel empört über Corona-Beschlüsse im Saarland
Der saarländische Ministerrat hat eine neue Corona-Verordnung auf den Weg gebracht. Sie orientiert sich größtenteils an der Bund-LänderVereinbarung. Es gibt aber auch ein paar Besonderheiten.
(gö) Der Handelsverband Saar hat empört auf die neue Corona-Verordnung reagiert, die ab Montag gelten soll. Danach dürfen anders als in Rheinland-Pfalz die meisten Einzelhändler im Saarland weiterhin Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung in ihre Läden lassen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Saar, Fabian Schulz, wirft Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sogar Wortbruch
vor. Hans habe immer wieder betont, dass er Einkaufstourismus über die Landesgrenze vermeiden wolle und sich deshalb eng mit Rheinland-Pfalz abstimmen werde.
In Rheinland Pfalz liegt der Inzidenzwert anders als im Saarland unter 50. Bund und Länder haben am Mittwoch vereinbart, dass in solchen Gebieten der Einzelhandel wieder öffnen kann.
Es ist eine Enttäuschung auf Abruf für den saarländischen Einzelhandel. Denn bereits am Donnerstag hatte sich abgezeichnet, dass die Landesregierung bei dem Inzidenzwert, ab dem am Montag weitere Lockerungen des Corona-Lockdowns möglich sind, das gesamte Saarland als Maßstab nimmt und nicht die einzelnen Landkreise. Genau so steht es denn auch in der neuen Corona-Rechtsverordnung, die der saarländische Ministerrat am Freitagnachmittag beschlossen hat. Für den Einzelhandel bedeutet das: Die meisten Geschäfte dürfen Kunden weiterhin nur nach vorheriger Terminbuchung hereinlassen. Und auch nur einen pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Denn im Saarland liegt die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb eine Woche bereits seit längerer Zeit über 50. Am Freitag lag er nach Angaben des Gesundheitsministeriums bei 61,3. Hätte der Ministerrat die einzelnen Landkreise als Bezugsgröße genommen, könnte wenigstens im Saarpfalz-Kreis der Einzelhandel Kunden ohne Terminabsprache empfangen, wo der Inzidenzwert am Freitag auf 45,1 fiel. Allerdings auch nur, wenn der Kreis über mehrere Tage unter dem Inzidenzwert von 50 liegen würde. Am Donnerstag hatte dieser Wert dort noch 55 betragen.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Saar, Fabian Schulz, bezeichnet die Entscheidung als „Katastrophe“für den saarländischen Handel. Er befürchtet eine regelrechten Einkaufstourismus aus dem Saarland ins benachbarte Rheinland-Pfalz, wo wegen der niedrigen Inzidenzwerte ab Montag niemand einen Termin ausmachen muss, wenn er einkaufen will. Dem saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans (CDU) wirft er Wortbruch vor. Der habe immer wieder betont, dass er keinen Shopping-Tourismus wolle und sich deshalb eng mit Rheinland-Pfalz abstimmen werde. Jetzt würden ab Montag auch etliche Menschen aus dem Saarpfalz-Kreis, der unter der 50er-Inzidenz liegt, zum Beispiel nach Zweibrücken fahren und dort die Läden füllen. Schulz warnt: Jede Woche Lockdown-Verlängerung erhöht die Gefahr, dass Einzelhändler aufgeben müssen.
Auf die Regelungen, die ab Montag gelten sollen, und die weiteren Schritte aus dem Corona-Lockdown hatten sich Bund und Länder am Mittwochabend geeinigt. Sie machen Lockerungen an bestimmten Inzidenzwerten fest. Die Länder haben bei der Umsetzung aber einen gewissen Spielraum wie bei der Frage, ob sich die Inzidenzwerte, ab denen Öffnungen möglich sind, auf bestimmte Landkreise oder ein komplettes Bundesland beziehen. Hier die einzelnen Regelungen, die ab Montag im Saarland gelten.
Einzelhandelsgeschäfte
dürfen Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung einlassen. Und auch nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Kinder unter sieben Jahre dürfen mitkommen, wenn nachgewiesen wird, dass sie sonst nicht betreut werden können.
Private Zusammenkünfte
in der Öffentlichkeit, in Privaträumen und auf privaten Grundstücken sind mit bis zu fünf Personen möglich, die aus maximal drei Haushalten stammen dürfen. Dabei müssen zwei der Haushalte in einer familiären Beziehung
zueinander stehen. Kinder bis 14 Jahre sind von der Höchstzahl ausgenommen. Haushalte mit mehr als vier Personen dürfen sich mit zwei weiteren Personen treffen, wovon höchstens eine nicht aus dem familiären Bezugskreis des gastgebenden Haushaltes stammen darf. Ehepaare, Lebenspartner und nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten auch dann als ein Haushalt, wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben.
Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenmärkte, Blumengeschäfte
und ähnliche Einrichtungen dürfen Kunden jetzt auch in ihren Innenbereich lassen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt. Bisher durften sie nur im Außenbereich verkaufen.
Buchhandlungen
werden ebenfalls
geöffnet.
Zusätzlich zu den bereits geöffneten körpernahen Dienstleistungen
wie Friseure und Kosmetikstudios können auch Tattoo- und Piercingstudios unter Hygieneauflagen wieder den Betrieb aufnehmen. Bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, müssen Kunden grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Individualsport im Außenbereich
ist in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre dürfen zu Zehnt draußen gemeinsam kontaktfreien Sport betreiben. Hier ist die Regelung im Saarland strenger als in der Bund-Länder-Vereinbarung, die sogar 20 Kindern erlaubt, im freien Individualsport zu betreiben.
Im Außenbereich von Sportstätten wie Fitnessstudios
sind Einzeltrainings unter Beachtung der Hygienemaßnahmen möglich. Allerdings dürfen maximal zwei Personen, die aus einem Hausstand kommen, gleichzeitig die Anlage benutzen und sie müssen zuvor einen Termin ausmachen.
Kulturveranstaltungen im Außenbereich
sind für bis zu zehn Kinder bis 14 Jahre erlaubt. Allerdings gilt auch hier ein Kontaktverbot.
Fahrschulen
dürfen wieder Präsenzunterricht anbieten. Allerdings besteht auch hier die Pflicht des Tragens medizinischer Gesichtsmasken, Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 beziehungsweise eines höheren Standards.
Musikschulen
dürfen Einzelunterricht anbieten, Gesangsunterricht und der Unterricht mit Blasinstrumenten ist in Präsenzform jedoch weiterhin nicht möglich.
Museen, Galerien und Gedenkstätten
können nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
Die neue Corona-Verordnung
im Saarland gilt zunächst bis zum 21. März – grundsätzlich werden die Corona-Verordnungen des Landes auf zwei Wochen befristet. Die Landesregierung hat aber angekündigt, dass auch im Saarland der allgemeine Lockdown bis zum 28. März verlängert wird. Darauf hatten sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt.