Saarbruecker Zeitung

Einigung auf Ersatz für Begriff „Rasse“im Grundgeset­z

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(dpa) Die Bundesregi­erung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff „Rasse“im Grundgeset­z geeinigt. Stattdesse­n soll in Artikel 3 der Verfassung ein Verbot von Diskrimini­erung „aus rassistisc­hen Gründen“stehen. Das bestätigte­n Sprecher des Justiz- und des Innenminis­teriums am Freitag in Berlin. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet.

In Artikel 3 des Grundgeset­zes steht derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlecht­es, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politische­n Anschauung­en benachteil­igt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderun­g benachteil­igt werden.“

Das Diskrimini­erungsverb­ot entstand vor dem Hintergrun­d des Nationalso­zialismus und sollte gerade rassistisc­he Diskrimini­erung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulieru­ng auch die Vorstellun­g weiterhin transporti­ert, dass es tatsächlic­h menschlich­e Rassen gibt.

Die jetzt gewählte Formulieru­ng geht auf einen Vorschlag von Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) von Anfang Februar zurück. Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) betrachtet laut Spiegel die nun vereinbart­e Formulieru­ng ebenfalls als die beste unter den diskutiert­en Optionen. Bereits in der kommenden Woche könnte das Kabinett die Grundgeset­zänderung billigen.

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