Einigung auf Ersatz für Begriff „Rasse“im Grundgesetz
(dpa) Die Bundesregierung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff „Rasse“im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll in Artikel 3 der Verfassung ein Verbot von Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“stehen. Das bestätigten Sprecher des Justiz- und des Innenministeriums am Freitag in Berlin. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung weiterhin transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.
Die jetzt gewählte Formulierung geht auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Anfang Februar zurück. Innenminister Horst Seehofer (CSU) betrachtet laut Spiegel die nun vereinbarte Formulierung ebenfalls als die beste unter den diskutierten Optionen. Bereits in der kommenden Woche könnte das Kabinett die Grundgesetzänderung billigen.