Saarbruecker Zeitung

Bundesrat: Corona-Hilfen und Bürgernumm­er beschlosse­n

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(dpa) Geringverd­iener, Familien mit Kindern und Unternehme­n sollen in der Corona-Pandemie weitere Hilfen erhalten. Der Bundesrat stimmte am Freitag in seiner 1001. Sitzung entspreche­nden Gesetzespa­keten zu, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Außerdem gab es einen Beschluss zur lange umstritten­en Bürger-Identifika­tionsnumme­r.

Zur Abfederung von pandemiebe­dingten Härten erhalten Grundsiche­rungsempfä­nger und Familien mit Kindern einen einmaligen Zuschuss. Für jedes kindergeld­berechtigt­e Kind sollen Familien wie bereits im Vorjahr 150 Euro erhalten. Auch erwachsene Geringverd­iener, Langzeitar­beitslose und Sozialhilf­ebezieher sollen 150 erhalten, um etwa die zusätzlich­en Kosten für Hygieneart­ikel stemmen zu können.

Unternehme­n sollen in der Corona-Krise weiter steuerlich entlastet werden. Für die seit Monaten geschlosse­nen Restaurant­s soll bis Ende 2022 weiter der ermäßigte Mehrwertst­euersatz von sieben statt 19 Prozent auf Speisen anfallen – bei Getränken bleibt der Satz jedoch bei 19 Prozent. Und Unternehme­n sollen ihre steuerlich­en Verluste aus 2020 und 2021 in größerem Umfang als bislang mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können.

Die Steueriden­tifikation­snummer wird hingegen zu einer Art Bürgernumm­er, die einer Behörde den Zugriff auf schon vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde erlaubt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Betroffene dies auch wünscht und ausdrückli­ch zustimmt.

Die Ladeinfras­truktur für E-Fahrzeuge soll ebenfalls ausgebaut werden. Dazu sieht ein Gesetz vor, dass bei Neubauten mit mehr als fünf Pkw-Stellplätz­en künftig die Stromleitu­ngen mitberücks­ichtigt werden müssen. Bei Bürogebäud­en etwa gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätz­en.

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