Bundesrat: Corona-Hilfen und Bürgernummer beschlossen
(dpa) Geringverdiener, Familien mit Kindern und Unternehmen sollen in der Corona-Pandemie weitere Hilfen erhalten. Der Bundesrat stimmte am Freitag in seiner 1001. Sitzung entsprechenden Gesetzespaketen zu, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Außerdem gab es einen Beschluss zur lange umstrittenen Bürger-Identifikationsnummer.
Zur Abfederung von pandemiebedingten Härten erhalten Grundsicherungsempfänger und Familien mit Kindern einen einmaligen Zuschuss. Für jedes kindergeldberechtigte Kind sollen Familien wie bereits im Vorjahr 150 Euro erhalten. Auch erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher sollen 150 erhalten, um etwa die zusätzlichen Kosten für Hygieneartikel stemmen zu können.
Unternehmen sollen in der Corona-Krise weiter steuerlich entlastet werden. Für die seit Monaten geschlossenen Restaurants soll bis Ende 2022 weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent auf Speisen anfallen – bei Getränken bleibt der Satz jedoch bei 19 Prozent. Und Unternehmen sollen ihre steuerlichen Verluste aus 2020 und 2021 in größerem Umfang als bislang mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können.
Die Steueridentifikationsnummer wird hingegen zu einer Art Bürgernummer, die einer Behörde den Zugriff auf schon vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde erlaubt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Betroffene dies auch wünscht und ausdrücklich zustimmt.
Die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge soll ebenfalls ausgebaut werden. Dazu sieht ein Gesetz vor, dass bei Neubauten mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen künftig die Stromleitungen mitberücksichtigt werden müssen. Bei Bürogebäuden etwa gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen.