Bundestag beschließt Fahrdienst-Reform
(dpa) Nach jahrelangen Debatten hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen, das künftig genauere Vorgaben für neue Mobilitätsanbieter macht.
Bisher fahren Anbieter wie Berlkönig oder Moia nur mit befristeten Ausnahmeregeln, künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden. Zur Marktsteuerung sollen Kommunen aber zum Beispiel Mindestfahrpreise festlegen können, um Ticketpreise von Bussen und Bahnen nicht zu unterbieten.
Möglich sein sollen solche Sammel-Angebote aber auch unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV ). Dann könnten sie von Förderungen profitieren, was gerade auf dem Land Anreize für flexiblere Touren mit kleineren Fahrzeugen schaffen könnte.
Besonders umkämpft war ein „fairer Ausgleich“zwischen klassischen Taxis und neuen Fahrdienst-Vermittlern wie Uber. Für deren Wagen bleibt es bei einer „Rückkehrpflicht“. Sie müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen – anders als Taxis – nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lassen. Großflächige Kommunen sollen aber weitere Abstellorte zulassen können, damit es nicht immer leer bis zum Betriebssitz gehen muss.
Die Gesetzespläne sehen daneben auch vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen. Sie müssen aber ein aktuelles Navigationsgerät haben. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpreise festlegen können. Verkehrsanbieter und Plattformbetreiber sollen künftig auch Mobilitätsdaten wie Routen, Haltepunkte und Fahrpläne bereitstellen. Dies soll für Kontrollen, Informationsdienste oder Verkehrslenkung genutzt werden können.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsdienste ermöglicht und nicht verhindert werden.