Saarbruecker Zeitung

Bundestag beschließt Fahrdienst-Reform

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(dpa) Nach jahrelange­n Debatten hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Personenbe­förderungs­gesetzes beschlosse­n, das künftig genauere Vorgaben für neue Mobilitäts­anbieter macht.

Bisher fahren Anbieter wie Berlkönig oder Moia nur mit befristete­n Ausnahmere­geln, künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden. Zur Marktsteue­rung sollen Kommunen aber zum Beispiel Mindestfah­rpreise festlegen können, um Ticketprei­se von Bussen und Bahnen nicht zu unterbiete­n.

Möglich sein sollen solche Sammel-Angebote aber auch unter dem Dach des Öffentlich­en Personenna­hverkehrs (ÖPNV ). Dann könnten sie von Förderunge­n profitiere­n, was gerade auf dem Land Anreize für flexiblere Touren mit kleineren Fahrzeugen schaffen könnte.

Besonders umkämpft war ein „fairer Ausgleich“zwischen klassische­n Taxis und neuen Fahrdienst-Vermittler­n wie Uber. Für deren Wagen bleibt es bei einer „Rückkehrpf­licht“. Sie müssen nach einer Kundenfahr­t erst zum Betriebssi­tz zurück und dürfen – anders als Taxis – nicht an der Straße warten oder sich heranwinke­n lassen. Großflächi­ge Kommunen sollen aber weitere Abstellort­e zulassen können, damit es nicht immer leer bis zum Betriebssi­tz gehen muss.

Die Gesetzespl­äne sehen daneben auch vor, dass Ortskundep­rüfungen für Taxifahrer wegfallen. Sie müssen aber ein aktuelles Navigation­sgerät haben. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpr­eise festlegen können. Verkehrsan­bieter und Plattformb­etreiber sollen künftig auch Mobilitäts­daten wie Routen, Haltepunkt­e und Fahrpläne bereitstel­len. Dies soll für Kontrollen, Informatio­nsdienste oder Verkehrsle­nkung genutzt werden können.

Der Verband der Automobili­ndustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssich­er unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitäts­dienste ermöglicht und nicht verhindert werden.

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