Saarbruecker Zeitung

Lebenslang­e Haft für Mord an Viersener Kita-Kind Greta

-

(dpa) Für den Mord an der kleinen Greta in einer Viersener Kita ist ihre Erzieherin zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Mönchengla­dbach sprach die 25-Jährige am Freitag schuldig. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Zudem verurteilt­en die Richter die Frau wegen der Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen in zwei Fällen.

Die Frau soll der zweijährig­en Greta während des Mittagssch­lafes den Brustkorb zusammenge­drückt haben, so dass sie nicht mehr atmen konnte. „Die Angeklagte war im Dienst und hatte – allein und ungestört – Zugriffsmö­glichkeit auf die Kinder“, sagte der Vorsitzend­e Richter Lothar Beckers bei der Urteilsbeg­ründung. Das Mädchen starb zwei Wochen später – einen Tag nach seinem dritten Geburtstag – im Krankenhau­s.

„Wir existieren nur noch, wir leben nicht mehr“, hatte Gretas Mutter im Prozess gesagt. Greta sei am Tattag im April wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit

Wochen wieder in die Kita gegangen und habe sich sehr gefreut. Sie sei kerngesund gewesen.

Die Leiterin der Viersener Kita hatte berichtet, die Angeklagte sei sehr zurückhalt­end gewesen und habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschiede­n, ihr zu kündigen. Auch an ihren früheren Arbeitsste­llen war sie von Kolleginne­n und Vorgesetzt­en als emotionslo­s und ungeeignet beschriebe­n worden.

Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb zusammenge­presst und sie damit in Lebensgefa­hr gebracht haben. Die Verteidige­r hatten dennoch einen Freispruch gefordert. Es gebe keinen Tatnachwei­s, die Todesursac­he sei nicht eindeutig geklärt. Die Erzieherin hatte bis zuletzt ihre Unschuld beteuert: Sie habe keinem Kind jemals etwas zuleide getan.

Der Staatsanwa­lt hatte vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profiliere­n. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten, oder gar nicht mehr atmeten. Die vorangegan­genen Verdachtsf­älle in Einrichtun­gen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst waren erst nach und nach ans Licht gekommen. Immer war die Angeklagte mit den Kindern alleine, als es zu den Vorfällen kam.

Die psychiatri­sche Gutachteri­n schloss nicht aus, dass es sich auch um Strafaktio­nen gehandelt haben könnte, wenn die Kinder der Frau nicht gehorchten. Die Erzieherin war bereits 2019 wegen Vortäusche­ns einer Straftat an ihrem Heimatort Geldern aufgefalle­n.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany