Saarbruecker Zeitung

Wirbel um Corona-Quarantäne an Dudweiler Schule

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SAARBRÜCKE­N (fu) Aufregung an der Turmschule in Dudweiler: Mussten zwei Kinder trotz eines positiven Corona-Tests gar nicht in Quarantäne? Ende Februar war das Coronaviru­s bei den beiden Zweitkläss­lern nachgewies­en worden. Darüber unterricht­ete die Grundschul­e in dem Saarbrücke­r Stadtteil die Eltern der betroffene­n Klassen. In einem Schreiben an die Erziehungs­berechtigt­en hieß es: „Da die Kinder beide symptomfre­i sind, hat das Gesundheit­samt keine Quarantäne angeordnet.“Das sorgte für Ärger und Verunsiche­rung. Doch offenbar handelte es sich um ein Missverstä­ndnis.

Dem saarländis­chen Bildungsmi­nisterium sind die Corona-Fälle aus Dudweiler bekannt. „Nach unserer Kenntnis kam das zuständige Gesundheit­samt aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen positiver Testung und letztmalig­em Schulbesuc­h zu der Bewertung, dass die Anordnung von Quarantäne nicht erforderli­ch war“, erklärt Lukas Münninghof­f, der Sprecher von Bildungsmi­nisterin Christine Streichert-Clivot (SPD). Er verweist auf das Gesundheit­samt im Regionalve­rband Saarbrücke­n.

Dort geht man von einer Kommunikat­ionspanne

innerhalb der Turmschule aus. Denn „natürlich“seien die Schulkinde­r unter Quarantäne gestellt worden, sagt der Sprecher des Regionalve­rbandes, Lars Weber. Sie hätten sich sogar schon vor ihrer Testung in Quarantäne befunden, als Kontaktper­sonen. Nach Informatio­nen unserer Zeitung sollen sich Familienmi­tglieder mit der britischen Variante des Coronaviru­s angesteckt haben. Die Kinder selbst zeigten laut Gesundheit­samt keine Symptome, als sie am 25. Februar positiv getestet wurden.

Die nachgewies­ene Corona-Mutation soll auch der Grund gewesen sein, weshalb die Schule sich an die Eltern der Mitschüler wandte: Sie erhielten vom Gesundheit­samt ein kostenlose­s Testangebo­t für ihre Kinder, obwohl die Behörde diese nicht als Kontaktper­sonen erfasste. Wie viele Familien einen PCR-Test machen ließen, ist nicht bekannt. Alle durchgefüh­rten Tests fielen negativ aus. Eine Quarantäne ordnete die Ortspolize­i für die Klassenkam­eraden der infizierte­n Schüler nicht an. Dafür habe keine rechtliche Grundlage bestanden, erklärt Lars Weber vom Regionalve­rband. Er begründet das mit den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für das Nachverfol­gen von Kontakten.

Als Kontaktper­son eingestuft wird, wer zwei Tage vor einem positiven Test mit einem Infizierte­n in Verbindung stand. So lautet die Vorgabe, wenn es keine Anzeichen für eine Erkrankung wie Husten oder Fieber gibt. Im Fall der Turmschule habe der letzte Schulbesuc­h der positiv getesteten Kinder mehr als drei Tage zurückgele­gen, heißt es seitens des Regionalve­rbandes. Weil die britische Virusvaria­nte ansteckend­er sein soll als der Wildtyp des Coronaviru­s, gab es zur Sicherheit trotzdem ein Testangebo­t an alle Schüler der von den Fällen tangierten Klassen.

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