Wirbel um Corona-Quarantäne an Dudweiler Schule
SAARBRÜCKEN (fu) Aufregung an der Turmschule in Dudweiler: Mussten zwei Kinder trotz eines positiven Corona-Tests gar nicht in Quarantäne? Ende Februar war das Coronavirus bei den beiden Zweitklässlern nachgewiesen worden. Darüber unterrichtete die Grundschule in dem Saarbrücker Stadtteil die Eltern der betroffenen Klassen. In einem Schreiben an die Erziehungsberechtigten hieß es: „Da die Kinder beide symptomfrei sind, hat das Gesundheitsamt keine Quarantäne angeordnet.“Das sorgte für Ärger und Verunsicherung. Doch offenbar handelte es sich um ein Missverständnis.
Dem saarländischen Bildungsministerium sind die Corona-Fälle aus Dudweiler bekannt. „Nach unserer Kenntnis kam das zuständige Gesundheitsamt aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen positiver Testung und letztmaligem Schulbesuch zu der Bewertung, dass die Anordnung von Quarantäne nicht erforderlich war“, erklärt Lukas Münninghoff, der Sprecher von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD). Er verweist auf das Gesundheitsamt im Regionalverband Saarbrücken.
Dort geht man von einer Kommunikationspanne
innerhalb der Turmschule aus. Denn „natürlich“seien die Schulkinder unter Quarantäne gestellt worden, sagt der Sprecher des Regionalverbandes, Lars Weber. Sie hätten sich sogar schon vor ihrer Testung in Quarantäne befunden, als Kontaktpersonen. Nach Informationen unserer Zeitung sollen sich Familienmitglieder mit der britischen Variante des Coronavirus angesteckt haben. Die Kinder selbst zeigten laut Gesundheitsamt keine Symptome, als sie am 25. Februar positiv getestet wurden.
Die nachgewiesene Corona-Mutation soll auch der Grund gewesen sein, weshalb die Schule sich an die Eltern der Mitschüler wandte: Sie erhielten vom Gesundheitsamt ein kostenloses Testangebot für ihre Kinder, obwohl die Behörde diese nicht als Kontaktpersonen erfasste. Wie viele Familien einen PCR-Test machen ließen, ist nicht bekannt. Alle durchgeführten Tests fielen negativ aus. Eine Quarantäne ordnete die Ortspolizei für die Klassenkameraden der infizierten Schüler nicht an. Dafür habe keine rechtliche Grundlage bestanden, erklärt Lars Weber vom Regionalverband. Er begründet das mit den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für das Nachverfolgen von Kontakten.
Als Kontaktperson eingestuft wird, wer zwei Tage vor einem positiven Test mit einem Infizierten in Verbindung stand. So lautet die Vorgabe, wenn es keine Anzeichen für eine Erkrankung wie Husten oder Fieber gibt. Im Fall der Turmschule habe der letzte Schulbesuch der positiv getesteten Kinder mehr als drei Tage zurückgelegen, heißt es seitens des Regionalverbandes. Weil die britische Virusvariante ansteckender sein soll als der Wildtyp des Coronavirus, gab es zur Sicherheit trotzdem ein Testangebot an alle Schüler der von den Fällen tangierten Klassen.