Saarländer geht mit Eilantrag gegen Testpflicht vor
(dpa) Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist ein Eilantrag gegen die Corona-Vorschriften im Rahmen des sogenannten Saarland-Modells eingegangen. Der Antragsteller wehre sich unter Berufung auf seine Grundrechte dagegen, dass er nur mit einem negativen Corona-Test etwa Restaurants oder Kulturveranstaltungen besuchen dürfe, teilte das Gericht in Saarlouis am Mittwoch mit (Az.: 2 B 95/21).