Saarbruecker Zeitung

Saarländer geht mit Eilantrag gegen Testpflich­t vor

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(dpa) Beim Oberverwal­tungsgeric­ht des Saarlandes ist ein Eilantrag gegen die Corona-Vorschrift­en im Rahmen des sogenannte­n Saarland-Modells eingegange­n. Der Antragstel­ler wehre sich unter Berufung auf seine Grundrecht­e dagegen, dass er nur mit einem negativen Corona-Test etwa Restaurant­s oder Kulturvera­nstaltunge­n besuchen dürfe, teilte das Gericht in Saarlouis am Mittwoch mit (Az.: 2 B 95/21).

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