Saarbruecker Zeitung

Zurück zum Bewährten

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Es war ein kluger Gedanke von Angela Merkel, sich nicht 14 Tage lang nur anzusehen, wie die dritte Welle rollt und die Länder mit der Zahl der Beschlussa­uslegungen den Virus-Mutationen Konkurrenz zu machen versuchen. Und es war ein noch klügerer, als Hebel eine verschärfe­nde Novelle des Infektions­schutzgese­tzes einschließ­lich mehr Durchgriff­srechten durch den Bund zur Sprache zu bringen.

Denn die zunehmende­n Zweifel der Bürger an ihren Regierende­n haben mit einer Fehlentwic­klung des Entscheidu­ngs-Systems zu tun. Mit gutem Grund ist die Ministerpr­äsidentenk­onferenz kein Teil des Grundgeset­zes. Deren Verständig­ungen zeichneten sich in der Vergangenh­eit aus durch Formulieru­ngen wie „bekräftige­n“oder „bitten“. Ein Wort hat diese Zurückhalt­ung in Corona-Zeiten ersetzt: „beschließe­n“. Beschlüsse kommen aber laut Grundgeset­z durch den Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrate­s zustande.

Die Verfahren der Verfassung haben sich bewährt. Denn sie beruhen darauf, Vorhaben intensiv zu prüfen, an Alternativ­entwürfen der Opposition zu messen und öffentlich zu verhandeln. Mit dem Gegenteil verliert der Merkel-MPK-Mechanismu­s immer mehr an Glaubwürdi­gkeit. Das Achselzuck­en über 16 Umsetzunge­n einer nur noch formal einheitlic­hen Linie kann aufhören, wenn der Gesetzgebe­r der Kompetenzo­rdnung des Grundgeset­zes folgt. Danach hat der Bund bei der Pandemiebe­kämpfung das alleinige Recht zur Regelung aller Angelegenh­eiten. Folglich kann er unproblema­tisch die derzeitige Ermächtigu­ng der Länderregi­erungen zum Erlass von Rechtsvero­rdnungen aus dem Gesetz wieder streichen und das einheitlic­h für alle vorgeben.

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