Zurück zum Bewährten
Es war ein kluger Gedanke von Angela Merkel, sich nicht 14 Tage lang nur anzusehen, wie die dritte Welle rollt und die Länder mit der Zahl der Beschlussauslegungen den Virus-Mutationen Konkurrenz zu machen versuchen. Und es war ein noch klügerer, als Hebel eine verschärfende Novelle des Infektionsschutzgesetzes einschließlich mehr Durchgriffsrechten durch den Bund zur Sprache zu bringen.
Denn die zunehmenden Zweifel der Bürger an ihren Regierenden haben mit einer Fehlentwicklung des Entscheidungs-Systems zu tun. Mit gutem Grund ist die Ministerpräsidentenkonferenz kein Teil des Grundgesetzes. Deren Verständigungen zeichneten sich in der Vergangenheit aus durch Formulierungen wie „bekräftigen“oder „bitten“. Ein Wort hat diese Zurückhaltung in Corona-Zeiten ersetzt: „beschließen“. Beschlüsse kommen aber laut Grundgesetz durch den Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates zustande.
Die Verfahren der Verfassung haben sich bewährt. Denn sie beruhen darauf, Vorhaben intensiv zu prüfen, an Alternativentwürfen der Opposition zu messen und öffentlich zu verhandeln. Mit dem Gegenteil verliert der Merkel-MPK-Mechanismus immer mehr an Glaubwürdigkeit. Das Achselzucken über 16 Umsetzungen einer nur noch formal einheitlichen Linie kann aufhören, wenn der Gesetzgeber der Kompetenzordnung des Grundgesetzes folgt. Danach hat der Bund bei der Pandemiebekämpfung das alleinige Recht zur Regelung aller Angelegenheiten. Folglich kann er unproblematisch die derzeitige Ermächtigung der Länderregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen aus dem Gesetz wieder streichen und das einheitlich für alle vorgeben.