Saarbruecker Zeitung

IG Bau kritisiert hohe Zahl von befristete­n Jobs im Saarland

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(SZ) Vor dem Hintergrun­d der hohen Zahl befristete­r Arbeitsver­hältnisse im Saarland hat der Bundesvors­itzende der Industrieg­ewerkschaf­t Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, eine gesetzlich­e Regelung zur Eindämmung von Zeitverträ­gen noch in der laufenden Legislatur­periode gefordert. CDU und CSU müssten hierfür ihre Blockadeha­ltung gegenüber dem von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) geplanten Gesetz rasch aufgeben, damit es noch in den kommenden Wochen vom Bundestag auf den Weg gebracht werden könne.

„Von den 17 000 Neueinstel­lungen, die es im Saarland im zweiten Quartal 2020 gab, waren rund 7000 befristet – das macht einen Anteil von gut 41 Prozent“, so der IG Bau-Chef unter Verweis auf jüngste Zahlen des Wirtschaft­s- und Sozialwiss­enschaftli­chen Instituts (WSI) der gewerkscha­ftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Nach Beobachtun­g der Gewerkscha­ft sind solche Jobs in Branchen wie der Gebäuderei­nigung und der Land- und Forstwirts­chaft stark verbreitet. Zu den Bundesländ­ern mit einer überdurchs­chnittlich hohen Befristung­squote zählten neben dem Saarland auch Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg.

„Wenn jede zweite Neueinstel­lung ein Verfallsda­tum hat, ist auf dem saarländis­chen Arbeitsmar­kt etwas aus dem Ruder gelaufen. Die Corona-Pandemie hat für befristet Beschäftig­te oft dramatisch­e Folgen. In der Krise lassen viele Firmen Arbeitsver­träge

auslaufen“, kritisiert Feiger. Möglich werde dies durch die aktuelle Gesetzesla­ge. Bislang ist die Befristung eines Arbeitsver­trages – ohne Angabe eines sogenannte­n Sachgrunds – bis zu zwei Jahre erlaubt. In diesem Zeitraum kann er in der Regel dreimal verlängert werden. Als Sachgrund gelten etwa eine Probezeit oder eine Elternzeit­vertretung.

„Genau das wollte die Bundesregi­erung ändern und hat 2018 im Koalitions­vertrag festgeschr­ieben, sachgrundl­ose Befristung­en einzudämme­n“, so Feiger. Nach den Plänen Heils sollen befristete Arbeitsver­träge in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftig­ten auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaf­t begrenzt und nur noch einmal verlängert werden dürfen.

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